Stammzahlen und Kennziffer des Unternehmensregisters (KUR)
Stammzahl
Die eindeutige Identifikation von natürlichen Personen, juristischen Personen und Personengesellschaften für Zwecke des E-Governments erfolgt auf Basis ihrer Stammzahl. Dazu zählen unter anderem:
- für im Firmenbuch eingetragene Einheiten: die Firmenbuchnummer
- für im Zentralen Vereinsregister eingetragene Einheiten: die Vereinsregisterzahl
- für alle anderen unternehmerisch tätigen Einheiten: die Global Location Number (das gilt auch für alle Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, auch wenn sie als natürliche Person den Betrieb alleine bewirtschaften)
- für die im Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB) eingetragenen Einheiten: die ERsB-Ordnungsnummer
- für natürliche Personen, die nicht-unternehmerisch tätig sind: eine mit starker Verschlüsselung gesicherte Ableitung aus ihrer ZMR-Zahl (sogenanntes „bereichsspezifisches Personenkennzeichen“)
Kennziffer des Unternehmensregisters (KUR)
Unternehmerisch tätige Einheiten (natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften) werden mit Eintrag in ihr jeweiliges Stammregister (z.B. Firmenbuch, Vereinsregister, Ergänzungsregister für sonstige Betroffene) automatisch in das Unternehmensregister für Verwaltungszwecke (URV) eingetragen. Dieses ist ein übergeordnetes zentrales Register und dient Behörden unter anderem für die Identifizierung und Authentifizierung im E-Government. Alle im URV eingetragenen Einheiten erhalten zusätzlich zur Stammzahl aus ihrem ursprünglichen Register eine KUR (Kennziffer des Unternehmensregisters).
Verwendung der Stammzahl und KUR in der AMA
Stammzahlen oder KUR werden für AMA-Kunden für verschiedene Prozesse benötigt:
- Einmeldung der Fördergewährungen in die Transparenzdatenbank durch die AMA gemäß §§ 23 und 25 TDBG 2012
- Duale Zustellung gemäß Zustellgesetz
- Anbindung des Unternehmensserviceportals (USP)
Die AMA stattet die Kundendaten der Förderwerberinnen und Förderwerber mit Stammzahl und KUR aus, sofern dies automatisiert möglich ist. In jenen Fällen, in denen die Stammzahl oder KUR nicht automatisiert ermittelt werden kann, müssen Kunden zur Ermittlung beitragen.
Beachten Sie bitte!
Ohne Stammzahl oder KUR darf die AMA keine Förderungen genehmigen und in weiterer Folge auch nicht auszahlen.
Sollte der Antragsteller eine juristische Person oder Personengesellschaft sein, reichen Stammzahl oder KUR eines Gesellschafters nicht aus. Es muss die Stammzahl oder KUR der juristischen Person bzw. der Personengesellschaft bekanntgegeben werden.
So können Sie Ihre Stammzahl oder KUR einsehen
- Unter https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/digitalisierung/stammzahlenregisterbehoerde/ergaenzungsregister/ergaenzungsregister-fuer-sonstige-betroffene.html finden Sie nähere Informationen dazu, wo Sie Ihre Stammzahl und KUR abfragen bzw. wie Sie diese ermitteln können.
- Unternehmen, die das Unternehmensserviceportal (https://www.usp.gv.at) nutzen, können nach dem Login im Block „Mein USP“ unter „Unternehmensdaten“ ihre Stammdaten abfragen. Neben der jeweiligen Stammzahl wie Firmenbuchnummer (FN), Vereinsregisterzahl (ZVR-Zahl), Global Location Number (GLN) oder Ordnungsnummer aus dem Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB-Ordnungsnummer) wird auch die KUR angezeigt.
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe erfahren ihre Stammzahl (GLN) beim Land- und Forstwirtschaftlichen Register (LFR) der Bundesanstalt Statistik Österreich.
- Die Stammzahl von im österreichischen Firmenbuch eingetragenen Unternehmen entspricht der Firmenbuchnummer (FN).
- Die Stammzahl von inländischen Vereinen entspricht der Vereinsregisterzahl (ZVR).
- Sonstige Unternehmen (inklusive natürlicher Personen, die unternehmerisch tätig sind), welche keinen Zugang zum Unternehmensserviceportal haben, erfahren ihre Stammzahl (GLN der Steuer) beim für sie zuständigen Finanzamt. Die GLN der Steuer nennt sich dort auch „Sekundär-ID“. Es handelt sich um eine 13-stellige Nummer, die mit „91“ beginnt.
So kommen Sie zu einer Stammzahl oder KUR
- Firmenbuchunternehmen und Vereine werden automatisch im Unternehmensregister registriert.
- Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe werden in der Regel von der Statistik Austria zeitverzögert in das Unternehmensregister gemeldet und erhalten so ihre Stammzahl (GLN) und damit ihre KUR. Voraussetzung ist, dass die Angaben bei der AMA mit den Angaben bei der Sozialversicherung und dem Finanzamt übereinstimmen.
- Für alle übrigen, wie z.B. für GesbR (Maschinen-, Gülle-, Arbeits-, Wegegemeinschaften …), Genossenschaften etc. gilt: Sollten Sie noch keine Stammzahl (und damit keine KUR) haben, werden Sie von der AMA im Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB) registriert. Die AMA erhält somit automatisch Ihre Stammzahl (ERsB-Ordnungsnummer) und Ihre KUR.
Nicht-unternehmerisch tätige natürliche Personen
- mit Wohnsitz in Österreich erhalten automatisch eine Stammzahl.
- ohne Wohnsitz in Österreich (Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher) müssen sich selbständig im Ergänzungsregister für natürliche Personen registrieren