Registrierung einer vertretungsbefugten Person

Ändert sich die vertretungsbefugte Person eines in der AMA registrierten Unternehmens, kann der Wechsel online bekannt gegeben werden.

Bewirtschafter eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs können alternativ die Hilfe der örtlich zuständigen Landwirtschaftskammer in Anspruch nehmen.

Bitte beachten Sie!

Folgende Voraussetzungen müssen für die Online-Meldung des Wechsels der Vertretungsbefugnis erfüllt sein:

  • Das Unternehmen ist bereits in der AMA registriert
  • Ihnen ist die Betriebs- oder Klientennummer des Unternehmens bekannt
  • Sie besitzen eine gültige ID Austria!
  • Sie haben Dokumente zum Nachweis der Vertretungsbefugnis!
  • Die vertretungsbefugte Person ist volljährig!

Für Einzelunternehmer, Ehegemeinschaften, eingetragene Partnerschaften und Lebensgemeinschaften ist die Erfassung einer vertretungsbefugten Person nicht notwendig und nicht möglich.

Für alle anderen Kunden kann immer nur eine Person benannt werden, die der AMA gegenüber einzelvertretungsbefugt ist.

 Registrierung durch die scheidende vertretungsbefugte Person

Steigen Sie wie gewohnt in eAMA mit ID-Austria ein, öffnen Sie die KUNDENDATEN. Auf der Unterseite „persönlichen Daten“ finden Sie zahlreiche Informationen. Lesen Sie sie diese sorgfältig durch und öffnen Sie das „Formular Kundendatenänderung“. Geben Sie nun wie gewohnt ihre Änderungen bekannt.

Ablauf der Registrierung durch eine andere Person

  • Rufen Sie die Registrierungsstartseite auf.
  • Drücken Sie den Button "Zur Anmeldung".
  • Wählen Sie "Anmelden mit ID Austria"
  • Wählen Sie immer "Mich anmelden", auch wenn Sie jemand anderen registrieren möchten.
  • Identifizieren Sie sich.
  • Lesen Sie die Informationen zur Bekanntgabe einer neuen vertretungsbefugten Person sorgfältig durch.
  • Bestätigen Sie, dass Sie die Informationen zur Kenntnis genommen haben.
  • Falls Sie nicht sofort zu den Registrierungsformularen weitergeleitet werden, sondern zwischen NEUKUNDENREGISTRIERUNG und KUNDE wählen können, haben Sie bereits einen gültigen eAMA-Einstieg. Klicken Sie auf KUNDE und überprüfen Sie, ob Sie bereits die gewünschten Kundendaten auswählen können.
    • Ist der gewünschte Eintrag vorhanden, wählen Sie ihn aus. Sie können unmittelbar mit der Kundendatenwartung, etc. fortfahren.
    • Ist der gewünschte Eintrag nicht vorhanden, wiederholen Sie die ersten 6 Schritte und wählen Sie NEUKUNDENREGISTRIERUNG.
  • Sie gelangen nun automatisch zu den "Kundendaten-Eingaben", wo Ihnen 7 verschiedene Registrierungsformulare angeboten werden. Wählen Sie das Formular „Kundenregistrierung für neue(n) Vertretungsbefugte(n)“ aus.
  • Zum Öffnen des Formulars klicken Sie beim gewünschten Formular in die letzte Spalte "Aktion" auf "Eingabe".
  • Füllen Sie nun die Felder aus und beachten Sie dabei folgendes:
    • Felder, die mit * gekennzeichnet sind, sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.
    • Hilfetexte können angezeigt werden, indem man mit der Maus über (?) fährt.
    • Die ersten Angaben beziehen sich auf den Melder und nicht auf die eigentlichen Kundendaten.
      • Name (inklusive Vorname), Vorname und Geburtsdatum wird aus der ID Austria ausgelesen und kann nicht abgeändert werden. Das Geburtsdatum des Melders wird am späteren Ausdruck nicht aufscheinen.
      • Die "E-Mail-Adresse für Rückfragen und Berechtigungen" wird für Korrespondenz rund um die Registrierung verwendet. Geben Sie hier Ihre E-Mail-Adresse bekannt. Achten Sie auf die korrekte Schreibweise, damit wir Sie bei Rückfragen verlässlich kontaktieren können.
      • Bestätigen Sie, dass Sie volljährig und voll geschäftsfähig sind (= eigenberechtigt), nur dann ist die Registrierung gültig.
    • Wählen Sie den Registrierungsgrund „Änderung der Vertretungsbefugnis“ aus
    • Füllen Sie Betriebs-/Klientennummer und den Namen jenes Unternehmens aus, bei dem Sie eine neue vertretungsbefugte Person bekannt geben wollen.
    • Füllen Sie die Daten der neuen vertretungsbefugten Personaus. 
      • Lesen Sie die Erläuterungstexte im Formular sorgfältig durch, sie helfen Ihnen beim Ausfüllen des Formulars. Hier finden Sie auch die Vorgaben, welche Dokumente hochgeladen werden müssen.
      • Klicken Sie an, welche Dokumente Sie hochladen und wählen Sie die Dokumente unter der Schaltfläche "Ein Dokument hochladen" aus. Für mehrere Dokumente wiederholen Sie den Schritt so oft wie nötig. Beachten Sie, dass Sie unbedingt Nachweise zur Vertretungsbefugnis hochladen müssen.
  • Über die Schaltfläche "Weiter" gelangen Sie zur Zusammenfassung Ihrer Eingaben.
    • Sollten Fehler in den Eingaben vorliegen, wird Ihnen angezeigt, was Sie beheben müssen. Korrigieren Sie die Eingaben und drücken Sie erneut auf "Weiter".
      • Können Sie die fehlenden Angaben nicht vervollständigen oder fehlen Ihnen Dokumente zum Hochladen, löschen Sie das Formular (Schaltfläche "Löschen") und registrieren Sie sich später. Wollen Sie die Registrierung sofort neu starten, klicken Sie auf "Kundendaten-Eingaben" um zur Formularauswahl zu gelangen.
    • Liegen keine Fehler in der Eingabe vor, kontrollieren Sie die Daten in der Übersichtsseite. Mit "Zurück zum Bearbeiten" können Sie die Daten weiter korrigieren oder ergänzen.
  • Sind die Daten vollständig und korrekt, schicken Sie das Formular ab, indem Sie auf die Schaltfläche "Endgültig senden" drücken.
  • Das Registrierungsformular ist nun in der AMA eingebracht und wird von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kontrolliert und eingearbeitet. Wiederholen Sie in dieser Zeit die Registrierung nicht. Die Prüfung kann mehrere Werktage in Anspruch nehmen.
    • So lange der Registrierungsvorgang in der AMA nicht abgeschlossen ist, können Sie Ihr Formular unter "Abfragen" → "Gesendete Eingaben" einsehen.
  • Sie werden von der AMA über die "E-Mail-Adresse für Rückfragen und Berechtigungen" (Melder-Bereich) kontaktiert, sobald die Registrierung abgeschlossen ist und die neue vertretungsbefugte Person in eAMA einsteigen kann oder falls Unterlagen nachgereicht werden müssen. 
    • Sollte die Registrierung nicht zulässig sein (z.B. weil Vertretungsbefugnis nicht nachgewiesen wurde), werden Sie ebenfalls von der AMA per E-Mail verständigt.
  • Wenn Sie jemand anderen registriert haben, informieren Sie diese Person, dass ein eAMA-Einstieg nun möglich ist.