Antragstellung Umsatzersatz ab 18.11.2020 möglich

18.11.2020

Der Umsatzersatz gilt für folgende Betriebsformen:

  • Privatzimmervermieter, die im eigenen Haushalt private Gästezimmer oder Ferienwohnungen mit höchstens 10 Betten vermieten und nicht der GewO 1994 unterliegen 
  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe: Urlaub am Bauernhof, Heurige und Buschenschankbetriebe 

Rahmenbedingungen

  • Ein Umsatzersatz wird gewährt, sofern der Antragsteller gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung direkt betroffen ist.
  • Der Betrachtungszeitraum für den Umsatzersatz ist der November 2020.
  • Die Höhe des Lockdown-Umsatzersatzes entspricht 80 Prozent des zu ermittelnden Umsatzes des vergleichbaren Vorjahreszeitraums der erfassten Tätigkeitsbereiche,
  • Die Inanspruchnahme eines Umsatzersatzes führt nicht zu einem Ausschluss vom Härtefallfonds.

Die Beantragung ist ab sofort über www.eama.at möglich sein. 

Antragstellung mit PIN-Code oder Handy-Signatur

Neben dem PIN-Code ist es auch möglich mit der Handy-Signatur ins Serviceportal www.eama.at einzusteigen. Voraussetzungen für die Beantragung sind eine AMA-Kundennummer oder eine LFBIS-Nummer der Statistik Austria. Bei allen registrierten Bewirtschaftern sind die Stammdaten zum Betrieb im EDV-System hinterlegt.

Privatzimmervermieter

Falls Sie sich bereits bei der AMA registriert haben (z.B. im Rahmen eines Antrags beim Härtefallfonds), können Sie mit der Ihnen zugestellten Kundennummer und dem PIN-Code bzw. der Handy-Signatur sofort bei eAMA einsteigen. Mehrfachregistrierungen belasten das System und können die Auszahlung verzögern.

Für noch nicht bei der AMA registrierte Förderungswerber (nur Privatzimmervermieter ohne landwirtschaftliche Betriebsnummer) erfolgt die Antragstellung in zwei Schritten.

Der erste Schritt der Antragstellung für Privatzimmervermieter ist die Registrierung bei der AMA. Dazu ist das Onlineformular auszufüllen und abzusenden.

Diese Daten werden in der AMA erfasst und eine Kundennummer per E-Mail mitgeteilt. Aus Sicherheitsgründen wird der für den Einstieg notwendige PIN-Code am Postweg zugestellt. Danach kann mit der Kundennummer und dem PIN-Code unter www.eama.at der Antrag auf eine Zahlung aus dem Härtefallfonds gestellt werden.

Weitere Informationen

Eine Ausfüllhilfe und eine Merkblatt zur elektronischen Antragstellung steht online zur Verfügung.

  • Sollten beim Einstieg Probleme auftreten, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMA unter einstiegshilfe@ama.gv.at und
  • für fachliche Fragen unter le-projekte@ama.gv.at oder der AMA-Telefonhotline: 050 3151 99 (Bereich Ländliche Entwicklung/Projekte) gerne zur Verfügung.