Energiepflanzen / Nachwachsende Rohstoffe von stillgelegten Flächen
Energiepflanzen
Im Zuge der GAP-Reform war für den Anbau von Energiepflanzen eine Prämie in der Höhe von 45 Euro je Hektar für eine gewisse Höchstfläche vorgesehen. Überstiegen die beantragten Flächen diese Garantiehöchstfläche, wurde die beantragte Fläche anteilsmäßig gekürzt.
Als Energiepflanzen galten Pflanzen, die zur Herstellung von Biokraftstoffen bzw. zur Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie aus Biomasse angebaut wurden.
Prämienbegünstigt war hier jeweils der Erzeuger, also der Landwirt.
Die Beantragung der Energiepflanzenprämie durfte nicht auf stillgelegten Flächen erfolgen.
Letztmalige Beantragung im Jahr 2009
Die Energiepflanzenprämie (Prämienstatus E) konnte mit dem Mehrfachantrag 2009 letztmalig beantragt werden!
Nachwachsende Rohstoffe (NAWAROS)
Stillgelegte Flächen konnten im Rahmen der Direktzahlungsregelung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 für den Anbau von Ausgangserzeugnissen genutzt werden, die zur Herstellung von Produkten in der Gemeinschaft dienten, die nicht für den Verzehr oder die Verfütterung bestimmt waren.
Keine NAWAROS im Mehrfachantrag seit 2008
Seit dem Antragsjahr 2008 wurde die Verpflichtung zur Flächenstilllegung von der Europäischen Kommission aufgehoben, es können somit keine NAWAROS im Mehrfachantrag mehr beantragt werden!