Ausgleichszulage (AZ) - Zahlungen für naturbedingte Nachteile in Berggebieten und Zahlungen in anderen Gebieten mit Benachteiligungen
Sonderrichtlinie Ausgleichszulage
Zahlungen der Ausgleichszulage (AZ) werden jährlich jeweils etwa zur Hälfte aus Mitteln von Bund und Ländern sowie dem Europäischen Landwirtschaftsfonds ELER kofinanziert.
Durch die Zahlungen soll zumindest ein Teil der zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste, die für Landwirte bei der Bewirtschaftung benachteiligter Flächen entstehen, ausgeglichen werden.
Die Zahlungen sollen so helfen, die landwirtschaftliche Nutzung im benachteiligten Gebiet aufrecht zu erhalten.
Aktuelle Informationen
Hier finden Sie die Sonderrichtlinie Ausgleichszulage.