Ausgleichszulage (AZ) - Zahlungen für naturbedingte Nachteile in Berggebieten und Zahlungen in anderen Gebieten mit Benachteiligungen
Sonderrichtlinie Ausgleichszulage
Zahlungen der Ausgleichszulage (AZ) werden jährlich jeweils etwa zur Hälfte aus Mitteln von Bund und Ländern sowie dem Europäischen Landwirtschaftsfonds ELER kofinanziert.
Durch die Zahlungen soll zumindest ein Teil der zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste, die für Landwirte bei der Bewirtschaftung benachteiligter Flächen entstehen, ausgeglichen werden.
Die Zahlungen sollen so helfen, die landwirtschaftliche Nutzung im benachteiligten Gebiet aufrecht zu erhalten.
Aktuelle Informationen
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27.07.2023: Es wurden Nachberechnungen zur Ausgleichszulage der Antragsjahre 2015 bis 2022 durchgeführt.
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26.04.2023: Auszahlung der 2. Teilzahlung zur Ausgleichszulage 2022 von rund 63 Millionen Euro am 26.04.2023 und Nachberechnungen zur AZ 2015-2021
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26.04.2023: Top-Up-Zahlungen 2023
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27.12.2022: Auszahlung der 1. Teilzahlung zur Ausgleichszulage 2022 von rund 189,1 Millionen Euro am 21.12.2022 und Nachberechnungen zur AZ 2015-2021
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02.11.2022: Merkblatt AZ 2023 veröffentlicht
Hier finden Sie die Sonderrichtlinie Ausgleichszulage.