Härtefallfonds: Anträge für Phase 2 können ab sofort gestellt werden

16.04.2020

Um den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Land- und Forstwirtschaft entgegenzuwirken, können Betriebe auf die 1. und 2. Phase des Härtefallfonds zugreifen. Betriebe können bei Nachweis eines Einkommensrückganges jeweils bis zu EUR 2.000 pro Monat für drei Monate (beginnend mit 16. März) beantragen. Insgesamt stehen damit bis zu EUR 6.000 pro Betrieb zur Verfügung.

Antragstellung über www.eama.at

Die Agrarmarkt Austria (AMA) wickelt diese Förderung für die Land- und Forstwirtschaft ab und hat dafür eine Antragstellung über www.eama.at erarbeitet, wo die betroffenen Betriebe unbürokratisch ihre Anträge einbringen können.

Welche Betriebe werden unterstützt?

Gegenstand der Förderung ist der teilweise Ersatz von entgangenen Einkünften (durch Einnahmenausfälle und höhere Kosten) aus Land-und Forstwirtschaft sowie anderer Einkünfte, die für Tätigkeiten bezogen werden, die der Versicherung nach BSVG unterliegen, bei Bewirtschaftern land-und forstwirtschaftlicher Betriebe, die durch die Auswirkungen der COVID-19-Krisewirtschaftlich signifikant betroffen sind.

Konkret betrifft das:

  • Wein-und Mostbuschenschankbetriebe
  • Betriebe mit Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten-und Gemüsebau sowie mit Christbaumkulturen, die höhere Fremdarbeitskosten für die Anlage, Pflege und Beerntung von Spezialkulturen zu tragen haben;
  • Betriebe, die Privatzimmer oder im Rahmen des land-und forstwirtschaftlichen Nebengewerbes Ferienwohnungen vermieten (Urlaub am Bauernhof)
  • Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische Produkte direkt und an den Groß-und Einzelhandel vermarkten
  • Betriebe, die agrar-und waldpädagogische Aktivitäten anbieten
  • Seminarbäuerinnen
  • Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugten, dieses aber durch die Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Covid-19 nicht mehr zur Abholung kommt.

Antragstellung mit PIN-Code oder Handy-Signatur

Neben dem PIN-Code ist es auch möglich mit der Handy-Signatur ins Serviceportal www.eama.at einzusteigen. Voraussetzungen für die Beantragung sind eine LFBIS- Nummer der Statistik Austria und eine Registrierung bei der AMA. Bei allen registrierten Bewirtschaftern sind die Stammdaten zum Betrieb im EDV-System hinterlegt.

Privatzimmervermieter

Für noch nicht bei der AMA registrierte Förderungswerber (nur Privatzimmervermieter ohne landwirtschaftliche Betriebsnummer) erfolgt die Antragstellung in zwei Schritten.

Der erste Schritt der Antragstellung für Privatzimmervermieter ist die Registrierung bei der AMA. Dazu ist das Onlineformular auszufüllen und abzusenden.

Diese Daten werden in der AMA erfasst und eine Kundennummer per E-Mail mitgeteilt. Aus Sicherheitsgründen wird der für den Einstieg notwendige PIN-Code am Postweg zugestellt.

Danach kann mit der Kundennummer und dem PIN-Code unter www.eama.at der Antrag auf eine Zahlung aus dem Härtefallfonds gestellt werden.

Weitere Informationen

Eine Ausfüllhilfe zur elektronischen Antragstellung steht online zur Verfügung.

Sollten beim Einstieg Probleme auftreten, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMA unter einstiegshilfe@ama.gv.at und für fachliche Fragen unter le-projekte@ama.gv.at oder der AMA-Telefonhotline: 050 3151 99 (Bereich Ländliche Entwicklung/Projekte) gerne zur Verfügung.