Fragen und Antworten zur Auszahlung der Ausgleichszulage 2015
Wann erfolgt die Auszahlung?
Die Auszahlung für das Antragsjahr 2015 erfolgt mit Fälligkeit 28. April 2016.
Wer bekommt eine Auszahlung und wofür?
Betriebe mit einer Mindestgröße von 2 ha Fläche in benachteiligten Gebieten.
Wieviel wird ausgezahlt?
Das Gesamtvolumen der ersten Endberechnung für die AZ beträgt österreichweit rund 253 Mio. €, davon wurden ca. 175 Mio. Euro im Jahr 2015 ausbezahlt.
Wann erfolgt der Mitteilungsversand?
Die AZ 2015-Mitteilungen werden am 17. Mai 2016 (die Bundesländer Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich und Wien) und am 20. Mai 2016 (die restlichen Bundesländer) gemeinsam mit anderen Mitteilungen (ÖPUL 2015) und Bescheiden (Direktzahlungen 2015) versandt.
Was passiert mit der AZ-Teilzahlung (2015)?
Der ursprünglich im November 2015 überwiesene Teilbetrag scheint als Rückforderung auf dem AMA-Förderkonto bzw. als Lastschrift auf dem Kontoauszug auf. Im Gegenzug wird der für die AZ 2015 errechnete Betrag gutgeschrieben. Es kommt daher automatisch zu einer Gegenverrechnung mit den Auszahlungen mit Fälligkeit 28. April 2016. In der Regel macht die AZ 2015-Zahlung mehr aus als die Teilzahlung (2015) und es kommt zur Auszahlung der Differenz. Es gibt aber auch Fälle, bei denen die Teilzahlung (2015) zu hoch bemessen wurde und es zu einer Rückforderung kommt.
Wie ist der AZ-Auszahlungsbetrag auf meinem Kontoauszug ersichtlich?
Auf Grund von Änderungen im Zahlungsverkehr der Banken können Auszahlungsinformationen auf den Zahlungsanweisungen (und damit auf dem Kontoauszug) nur mehr eingeschränkt angezeigt werden. Damit die Buchungen zum Auszahlungstermin 28. April 2016 – abgesehen vom Kontoauszug – gut nachvollzogen werden können, werden die Detaildaten in einer sogenannten Zahlungsinformation betriebsbezogen auf der Internetseite www.eama.at im Bereich „ePostkasten“ zur Verfügung gestellt.
Was kann auf www.eama.at eingesehen werden?
Die Auszahlungsmitteilung ist ab Mitte Mai 2016 betriebsbezogen auf der Internetseite www.eama.at im Bereich „ePostkasten“ einsehbar. Bereits ab 28. April 2016 kann im Bereich „Konto“ der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos eingesehen werden.
Wer kann mir bei Fragen zur Auszahlung weiterhelfen?
Für Fragen zur AZ-Auszahlung steht unter anderem ein Hotlineservice der AMA unter der Telefonnummer 01/33759 zur Verfügung. Es ist empfehlenswert, den Erhalt der Mitteilung abzuwarten, um die errechneten Beträge nachvollziehen zu können. Bei Fragen zur Auszahlung kann auch die Landwirtschaftskammer weiterhelfen.
Welche rechtlichen Mittel stehen zur Verfügung?
Allfällige Einwände gegen die Auszahlungsmitteilung sind innerhalb von drei Jahren ab Erhalt der Auszahlungsmitteilung bei der AMA einzubringen. Ein Einwand kann postalisch an die AMA per Adresse Dresdnerstraße 70, 1200 Wien oder per Fax an die Fax-Nr. 01-33151-6607 oder per E-Mail an az@ama.gv.at übermittelt werden.
Welche Betriebe erhalten nicht die vollständige Auszahlung?
Bei 64 Betrieben wird der Heimbetrag bzw. bei 877 Betrieben wird der Almbetrag nur zu 75 % errechnet und ausbezahlt. Hier konnten die Ergebnisse von Vor-Ort-Kontrollen zu Berechnungsbeginn noch nicht berücksichtigt werden. Der endgültige AZ-Auszahlungsbetrag für das Antragsjahr 2015 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Vor-Ort-Kontrolle wird den betroffenen Betrieben im August mitgeteilt werden.
Wann erfolgt die nächste AZ-Auszahlung?
Die Auszahlung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Vor-Ort-Kontrolle für die jetzt nicht berücksichtigten Betriebe erfolgt voraussichtlich beim nächsten Berechnungstermin Ende August 2016.
Zu welchen Änderungen kommt es aufgrund der neuen GAP?
Auf Grund der Änderungen wird es bei den meisten Betrieben zu Änderungen bei der Höhe der Ausgleichszulage kommen. Je nach betrieblicher Situation werden diese Änderungen gering oder auch deutlicher ausfallen. Besonders bemerkbar werden dabei folgende Punkte sein:
- Heimbetriebe ohne Erschwernispunkte (unter 5 Punkte oder Bodenklimazahl über 45) erhalten einen Sockelbetrag von 25 €/ha – betroffen davon sind rund 9.500 bis 10.000 Betriebe,
- geänderte Grenzen für die Prämienabstufung,
- Änderung der Berechnungsmethode für Almflächen,
- Einbeziehung der Hutweiden in die Berechnung der Erschwernispunkte,
- Wegfall der sogenannten „äußeren Verkehrslage“ (z.B. Entfernung Bus, Bahn),
- Aufwertung der Kriterien „Trennstücke“ und „Hangneigung.