Fragen und Antworten zur ÖPUL 2015-Auszahlung

Wann erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlung für das Antragsjahr 2015 erfolgt mit Fälligkeit 28. April 2016.

Wer bekommt eine Auszahlung?

Alle ÖPUL 2015-Betriebe, die fristgerecht Maßnahmen im Herbstantrag 2014 beantragt und einen Mehrfachantrag-Flächen 2015 eingereicht haben, wurden berechnet. Maßnahmen, die nach der Herbstantragsfrist von anderen Betrieben mittels „Maßnahmenübernahme“ übernommen und von der AMA genehmigt wurden, gelangen ebenfalls zur Auszahlung.

Wieviel wird ausgezahlt?

Der österreichweite Auszahlungsbetrag liegt bei rund 383 Mio. Euro, davon wurden ca. 192 Mio. Euro im Jahr 2015 ausbezahlt.

Wann erfolgt der Mitteilungsversand?

Die ÖPUL 2015-Mitteilungen werden am 17. Mai 2016 (die Bundesländer Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich und Wien) und am 20. Mai 2016 (die restlichen Bundesländer) gemeinsam mit anderen Mitteilungen (Ausgleichszulage 2015) und Bescheiden (Direktzahlungen 2015) versandt. Da hinsichtlich ÖPUL auch die Antragsjahre aus der Vorperiode (ÖPUL 2007) nachgerechnet wurden, können sich mehrere ÖPUL-Mitteilungen in einem Kuvert befinden bzw. mehrere Kuverts an einen Betrieb versendet werden. Eine Unterscheidung der Antragsjahre ist in der Fußzeile der einzelnen ÖPUL-Mitteilungen möglich.

Was passiert mit der ÖPUL Teilzahlung (2015)?

Der ursprünglich im November 2015 überwiesene Teilbetrag scheint als Rückforderung auf dem AMA-Förderkonto bzw. als Lastschrift auf dem Kontoauszug auf. Im Gegenzug wird der für ÖPUL 2015 errechnete Betrag gutgeschrieben. Es kommt daher automatisch zu einer Gegenverrechnung mit den Auszahlungen mit Fälligkeit 28. April 2016. In der Regel macht die ÖPUL 2015-Förderung mehr aus als die Teilzahlung (2015) und es kommt zur Auszahlung der Differenz. Es gibt aber auch Fälle, bei denen die Teilzahlung (2015) zu hoch bemessen wurde und es zu einer Rückforderung kommt.

Beispiel:

Im Rahmen der Teilzahlung vom November 2015 wurde ein Betrag von 5.000 Euro ausbezahlt. Die jetzige Berechnung ergibt einen Auszahlungsbetrag von 8.000 Euro.

►Am Kontoauszug scheinen sowohl 5.000 Euro als Lastschrift als auch 8.000 Euro als Gutschrift auf, tatsächlich wird am Bankkonto aber nur mehr die Differenz von 3.000 Euro gutgeschrieben.

Wie ist der ÖPUL-Auszahlungsbetrag auf meinem Kontoauszug ersichtlich?

Auf Grund von Änderungen im Zahlungsverkehr der Banken können Auszahlungsinformationen auf den Zahlungsanweisungen (und damit auf dem Kontoauszug) nur mehr eingeschränkt angezeigt werden. Damit die Buchungen zum Auszahlungstermin 28. April 2016 – abgesehen vom Kontoauszug – gut nachvollzogen werden können, werden die Detaildaten in einer sogenannten Zahlungsinformation betriebsbezogen auf der Internetseite www.eama.at im Bereich „ePostkasten“ zur Verfügung gestellt.

Was kann auf www.eama.at eingesehen werden?

Die Auszahlungsmitteilung ist ab Mitte Mai 2016 betriebsbezogen auf der Internetseite www.eama.at im Bereich „ePostkasten“ einsehbar. Bereits ab 28. April 2016 kann im Bereich „Konto“ der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos eingesehen werden. Der beliebte ÖPUL-Abrechnungsreport mit den detaillierten Berechnungsergebnissen auf Schlagebene kann erst im Laufe des Jahres 2016 zur Verfügung gestellt werden.

Wer kann mir bei Fragen zur Auszahlung weiterhelfen?

Für Fragen zur ÖPUL-Auszahlung steht unter anderem ein Hotlineservice der AMA unter der Telefonnummer 01/331 29 zur Verfügung. Es ist empfehlenswert, den Erhalt der Mitteilung abzuwarten, um die errechneten Beträge nachvollziehen zu können. Bei Fragen zur Auszahlung kann auch die Landwirtschaftskammer weiterhelfen.

Welche rechtlichen Mittel stehen zur Verfügung?

Allfällige Einwände gegen die Auszahlungsmitteilung sind innerhalb von drei Jahren ab Erhalt der Auszahlungsmitteilung bei der AMA einzubringen. Ein Einwand kann postalisch an die AMA per Adresse Dresdnerstraße 70, 1200 Wien oder per Fax an die Fax-Nr. 01-33151-295 oder per E-Mail an oepul@ama.gv.at übermittelt werden. Korrekturen zu Anträgen müssen online über www.eama.at eingebracht werden.

Kann noch eine Korrektur zum Mehrfachantrag-Flächen 2015 vorgenommen werden?

Korrekturen zum Mehrfachantrag-Flächen 2015 können online unter www.eama.at entweder selbsttätig oder mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer vorgenommen werden. Die AMA überprüft in weiterer Folge, ob der Korrektur stattgegeben werden kann. Dabei ist zu beachten, dass die Antrags- und Korrekturfrist abgelaufen ist und nach Erhalt der Mitteilung in der Regel nur mehr Rücknahmen von Anträgen akzeptiert werden können. Bei Korrekturen, die auf einen offensichtlichen (im Antrag erkennbaren) Fehler zurückzuführen sind, kann es auch zu Nachzahlungen kommen. Dasselbe trifft auf nachträgliche Korrekturen zum Herbstantrag 2014 zu. Diese sind allerdings schriftlich einzubringen, da dieser Antrag noch nicht im grafischen Antragsverfahren abgewickelt wurde. Es empfiehlt sich daher, die Anträge nochmals umgehend auf Fehlerfreiheit zu überprüfen.

Welche Datengrundlage beinhaltet die Auszahlung?

In der Auszahlung sind die Ergebnisse von Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen zum Antragsjahr 2015 berücksichtigt. In Bezug auf die Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ ist der Herbstantrag 2014 für die Auszahlung relevant. Für die übrigen Maßnahmen ist der Mehrfachantrag-Flächen 2015 die Datengrundlage für die Auszahlung. Die Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste, die Alm-/Weidemeldungen Rinder, die Meldungen an die Rinderdatenbank sowie sämtliche übermittelte Korrekturen, die von der AMA beurteilt und stattgegeben werden konnten, sind in der Auszahlung berücksichtigt.

Welche Betriebe erhalten nicht die vollständige Auszahlung?

Bei 670 Betrieben konnten die Ergebnisse von Vor-Ort-Kontrollen zu Berechnungsbeginn noch nicht berücksichtigt werden. Diese Betriebe erhalten nur 75 % des errechneten Auszahlungsbetrages. Der endgültige ÖPUL-Auszahlungsbetrag für das Antragsjahr 2015 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Vor-Ort-Kontrolle wird den betroffenen Betrieben im Dezember mitgeteilt werden.

Wann erfolgt die nächste ÖPUL-Auszahlung?

Die nächste ÖPUL-Auszahlung ist am 20. Dezember 2016 geplant. Eine frühere Auszahlung von noch ausstehenden Beträgen zum ÖPUL 2015 oder ÖPUL 2007 ist nicht möglich.

Warum unterscheidet sich der ÖPUL 2015-Auszahlungsbetrag gegenüber dem ÖPUL 2007?

Das ÖPUL 2015 basiert auf dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020. Dabei kam es gegenüber der Vorperiode zu Umstellungen in der Maßnahmengestaltung. Beispielsweise werden die Maßnahmen der Integrierten Produktion, im Grünland die Steilstufen <50 % Hangneigung oder die Maßnahme Tierschutz-Auslauf nicht mehr angeboten. Bei den weiter angebotenen Maßnahmen kam es zur Änderung der Prämiensätze. Abhängig von der Maßnahmenbeantragung werden daher ÖPUL 2015-Teilnehmer in der Regel weniger Prämie erhalten als bisher.