Fragen und Antworten zur Auszahlung im Dezember 2018

Wann erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlung für das Antragsjahr 2018 erfolgt mit Fälligkeit 19. Dezember 2018.

Was wird ausbezahlt?

Für das Antragsjahr 2018 wird bei den Direktzahlungen bei Betrieben mit abgeschlossener Vor-Ort-Kontrolle 100 %, bei ÖPUL und AZ werden 75 % des voraussichtlichen Endergebnisses ausbezahlt. Zudem werden auch Nachberechnungen für die Vorjahre durchgeführt (z.B. Nachzahlungen aufgrund eingearbeiteter Beschwerden, Rückforderungen aufgrund eingearbeiteter Vor-Ort-Kontrollergebnisse). Auch die optionalen Top-Ups der Bundesländer bei der AZ (Kärnten, Oberösterreich und Vorarlberg) und für ÖPUL (Vorarlberg) werden zu 75 % ausgezahlt.

Wer bekommt eine Auszahlung?

Die Auszahlung erfolgt an jene Betriebe, die fristgerecht im Frühjahr 2018 einen Mehrfachantrag Flächen – im Falle von ÖPUL zusätzlich auch einen gültigen Herbstantrag 2014, 2015 oder 2016 – gestellt und die jeweiligen Voraussetzungen für den Erhalt von Zahlungen erfüllt haben. Betriebe mit noch nicht abgeschlossener bzw. noch nicht eingearbeiteter Vor-Ort-Kontrolle erhalten im Zuge der Auszahlung im Dezember 2018 nur die ÖPUL- und AZ-Zahlungen, die Direktzahlungen können bei diesen Betrieben erst mit April 2019 ausbezahlt werden.

Welche Beträge werden insgesamt im Dezember 2018 ausgezahlt?

Der Auszahlungsbetrag für das Antragsjahr 2018 beträgt rund 1,2 Milliarden Euro, davon 668,4 Mio. Euro Direktzahlungen, 196 Mio. Euro Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und rund 333 Mio. Euro Leistungsabgeltungen im Rahmen des Agrarumweltprogramms ÖPUL.

Welche ÖPUL-Maßnahmen werden ausgezahlt?

Es wurden grundsätzlich alle beantragten Maßnahmen berechnet und die diesbezüglichen Beträge gelangen auch zur Auszahlung. Aufgrund einer Programmänderung werden für 2018 erstmals Prämien für die Maßnahme "Wasserrahmenrichtlinie – Landwirtschaft" sowie die Prämienerhöhung bei den Landschaftselementen ausgezahlt.

Wann erfolgt der Bescheid-Versand?

Die Bescheide (Direktzahlungen) bzw. Mitteilungen (ÖPUL und AZ) werden am 9. Jänner 2019 (Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich und Wien) sowie am 14. Jänner 2019 (Vorarlberg, Tirol, Kärnten, Steiermark, Salzburg) versandt.

Was kann auf www.eama.at eingesehen werden?

Die Auszahlungsbescheide bzw. Mitteilungen sind ab 9. Jänner 2019 betriebsbezogen auf der Internetseite www.eama.at im Bereich "ePostkasten" einsehbar. Ebenso kann der detaillierte ÖPUL-Abrechnungsreport abgerufen werden. Bereits ab 20. Dezember 2018 kann im Bereich "Konto" der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos eingesehen werden.

Welche rechtlichen Mittel stehen bei Einwänden gegen die Abrechnung zur Verfügung?

Einwände gegen Bescheide/Mitteilungen können bei der AMA eingebracht werden. Details zu Fristen und die zuständigen Stellen sind auf den Bescheiden bzw. Mitteilungen angegeben. Einwände können unter www.eama.at auch online erfasst werden.

Wann erfolgt die Auszahlung der Dürre-Soforthilfe?

Für besonders von der Trockenheit betroffene Betriebe erfolgt die Auszahlung der Dürre-Soforthilfe mit 30. Jänner 2018.

Wer kann mir bei Fragen zur Auszahlung weiterhelfen?

Für Fragen zur Auszahlung steht unter anderem ein Hotlineservice der AMA zur Verfügung:

  • Direktzahlungen 01/333 7116,
  • AZ 01/337 59,
  • ÖPUL 01/331 29
Es wird empfohlen, den Erhalt des Bescheides/der Mitteilung abzuwarten, um die errechneten Beträge nachvollziehen zu können. Bei Fragen zur Auszahlung kann auch die Landwirtschaftskammer weiterhelfen.