Fragen und Antworten zur Auszahlung im Dezember 2019

Wann erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlung für das Antragsjahr 2019 erfolgt mit Fälligkeit 18. Dezember 2019.

Was wird ausbezahlt?

Für das Antragsjahr 2019 wird bei den Direktzahlungen bei Betrieben mit abgeschlossener Vor-Ort-Kontrolle 100 %, sowie, bei ÖPUL und AZ 75 % des voraussichtlichen Endergebnisses ausbezahlt. Zudem werden auch Nachberechnungen für die Vorjahre durchgeführt (z.B. Nachzahlungen aufgrund eingearbeiteter Beschwerden, Rückforderungen aufgrund eingearbeiteter Vor-Ort-Kontrollergebnisse). Auch die optionalen Top-Ups der Bundesländer bei der AZ (Kärnten, Oberösterreich und Vorarlberg) und für ÖPUL (Vorarlberg und Burgenland) werden zu 75 % ausgezahlt.

Wer bekommt eine Auszahlung?

Die Auszahlung erfolgt an jene Betriebe, die fristgerecht im Frühjahr 2019 einen Mehrfachantrag Flächen – im Falle von ÖPUL zusätzlich auch einen gültigen Herbstantrag gestellt und die jeweiligen Voraussetzungen für den Erhalt von Zahlungen erfüllt haben. Betriebe mit noch nicht abgeschlossener bzw. noch nicht eingearbeiteter Vor-Ort-Kontrolle erhalten im Zuge der Auszahlung im Dezember 2019 nur die ÖPUL- und AZ-Zahlungen, die Direktzahlungen können bei diesen Betrieben erst mit April 2020 ausbezahlt werden.

Welche Beträge werden insgesamt im Dezember 2019 ausgezahlt?

Der Auszahlungsbetrag für das Antragsjahr 2019 beträgt rund 1,2 Milliarden Euro, davon 679 Mio. Euro Direktzahlungen, 193,5 Mio. Euro Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und rund 337,8 Mio. Euro Leistungsabgeltungen im Rahmen des Agrarumweltprogramms ÖPUL.

Wann erfolgt der Bescheid-Versand?

Die Bescheide (Direktzahlungen) bzw. Mitteilungen (ÖPUL und AZ) werden am 10. Jänner 2020 versandt.

Was kann auf www.eama.at eingesehen werden?

Die Auszahlungsbescheide bzw. Mitteilungen sind ab 10. Jänner 2020 betriebsbezogen auf der Internetseite www.eama.at im Bereich "ePostkasten" einsehbar. Ebenso kann unter "Flächen" der detaillierte ÖPUL-Abrechnungsreport abgerufen werden. Bereits ab 18. Dezember 2019 kann im Bereich "Kundendaten" unter "eKonto" der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos eingesehen werden.

Welche rechtlichen Mittel stehen bei Einwänden gegen die Abrechnung zur Verfügung?

Einwände gegen Bescheide/Mitteilungen können bei der AMA, vorzugsweise online unter www.eama.at, eingebracht werden. Details zu Fristen und die zuständigen Stellen sind auf den Bescheiden bzw. Mitteilungen angegeben.

Wer kann mir bei Fragen zur Auszahlung weiterhelfen?

Für Fragen zur Auszahlung steht unter anderem ein Hotlineservice der AMA zur Verfügung

  • Rufnummern der AMA-Telefonhotline: 050 3151 99

Es wird empfohlen, den Erhalt des Bescheides/der Mitteilung abzuwarten, um die errechneten Beträge nachvollziehen zu können. Bei Fragen zur Auszahlung kann auch die Landwirtschaftskammer weiterhelfen.