AMA RinderNET mobil-App - Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung gibt Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer Daten bei der Nutzung der AMA RinderNET mobil-App (im Folgenden die „App“). Die hier ausgeführte Datenschutzerklärung soll Sie über Zweck, Art und Umfang der Verarbeitung sowie über die Ihnen zustehenden Rechte informieren und aufklären.

Diese Datenschutzerklärung lässt die Datenschutzerklärungen, welche im Zusammenhang mit Förderungsverträgen (ÖPUL, Ausgleichszulage etc) oder anderen Dienstleistungen der AMA gelten, unberührt.

1. Verantwortlicher

Agrarmarkt Austria (AMA)
Dresdner Straße 70, 1200 Wien
E-Mail: office@ama.gv.at

2. Datenschutzbeauftragter

Mag. Herwig Bauer
Dresdner Straße 70, 1200 Wien
E-Mail: datenschutz@ama.gv.at  

3. Informationen zur Datenverarbeitung - Allgemeines

3.1 Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten

Grundsätzlich verarbeitet die AMA Ihre personenbezogenen Daten nur, soweit dies zur Bereitstellung der Dienste der App, dem Vollzug der einschlägigen Gesetzesbestimmungen und der Erfüllung des/der Förderungsvertrags/-verträge erforderlich ist.

Darüber hinaus erhebt die AMA nur solche personenbezogenen Daten, die von Ihnen explizit und freiwillig über die App bereitgestellt werden. Derartige Informationen werden von der AMA ausschließlich zum entsprechenden Zweck und unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen genutzt; eine weitergehende Nutzung erfolgt nur mit Ihrer Einwilligung. 

3.2 Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich aufgrund eines bestehenden Vertrages (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO), zur Wahrnehmung der im öffentlichen Interesse liegenden und der AMA übertragenen Aufgaben (Art 6 Abs 1 lit e DSGVO) oder im berechtigten Interesse der AMA (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO).

Zu Art 6 Abs 1 lit b DSGVO (bestehender Vertrag): Der Vertrag, auf den sich die vorliegende Datenschutzerklärung bezieht, ist die abgeschlossene Nutzungsvereinbarung („AMA RinderNET mobil-App Nutzungsbestimmungen“) über die Nutzung der App. Gemäß Art 13  Abs 2 lit e DSGVO wird hier darüber informiert, dass wenn diese Nutzungsvereinbarung durch Löschung der App gekündigt wird, Datenübertragungen über die App nicht mehr möglich sind.

Zu Art 6 Abs 1 lit e DSGVO (der AMA gesetzlich übertragene Aufgabe): Die AMA ist gemäß  § 2 Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2021, BGBl. II Nr. 174/2021, für den Betrieb der österreichischen Rinderdatenbank und damit für die Umsetzung des Systems für die Kennzeichnung und Registrierung von Rindern zuständig. 

Zu Art 6 Abs 1 lit f DSGVO (überwiegendes Interesse der AMA): Das berechtigte Interesse der AMA an der Datenverarbeitung gründet sich im Interesse an einer ordnungsgemäßen und funktionalen App. Die Datenverarbeitungen, die sich auf diese Rechtsgrundlage stützen, stehen im Zusammenhang mit der Wartung und der Prüfung der Funktionalität der App.

3.3 Erhobene Datenkategorien

Während der Nutzung der App können folgende Datenkategorien erhoben und verarbeitet werden:

  • Seriennummer des Gerätes (Hardware)
  • Eindeutige ID des Gerätes (UUID)
  • Hersteller und Modell des Gerätes
  • Verwendete OS-Plattform (iOS bzw. Android) und OS-Version des Gerätes
  • Benutzername (je nach Anmeldeverfahren Betriebsnummer/Klientennummer, Benutzername, Handynummer) und Passwort bzw. PIN (je nach Anmeldeverfahren)

3.4. Empfänger personenbezogener Daten

Die im Rahmen der App verarbeiteten personenbezogenen Daten können an folgende Dritte weitergegeben werden:

  • Übermittlung an die zur Vollziehung der Tierzuchtgesetze der Länder zuständigen Stellen bzw. deren Beauftragte, soweit diese Daten auch eine wesentliche Voraussetzung zur Vollziehung der Tierzuchtgesetze bilden (§ 40 Abs. 1 AMA-Gesetz 1992).
  • Übermittlung an die zur Vollziehung des Tierseuchengesetzes, RGBl. Nr. 177/1909, betrauten Stellen und den mit der Vollziehung des Titels II der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen, ABl. Nr. L 204 vom 11. August 2000 S. 1, betrauten Stellen, soweit dies zur Erfüllung der diesen Stellen gesetzlich übertragenen Aufgaben erforderlich ist (§ 40 Abs. 3 AMA-Gesetz 1992).
  • Übermittlung an die Bundesanstalt Statistik Österreich (§ 13 Abs. 2 der Verordnung betreffend die Statistik über den Viehbestand, StF: BGBl. II Nr. 163/2012).
  • Übermittlung an die für ein Etikettierungssystem zuständige unabhängige Kontrollstelle oder an den Inhaber eines genehmigten Etikettierungssystems, soweit dies zur Prüfung der Angaben für die Etikettierung oder auf einem Etikett im Sinne des Titels II der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen, ABl. Nr. L 204 vom 11.8.2000, S. 1, oder zur Prüfung der Herkunft eines Rindes, von Rindfleisch oder eines Rindfleischerzeugnisses, erforderlich ist (§ 17 Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2021, BGBl II Nr. 174/2021).
  • Übermittlung an das für Landwirtschaft zuständige Bundesministerium, an die mit der Vollziehung des Veterinärwesens betrauten Behörden, soweit dies zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung oder zum Schutz der menschlichen Gesundheit notwendig ist, und an die mit der Vollziehung des Lebensmittelrechts betrauten Behörden, soweit dies zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben in Vollziehung der Bestimmungen über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen notwendig ist (§ 18 Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2021, BGBl II Nr. 174/2021).
  • Übermittlung an Zivil- und Verwaltungsgerichte, wenn dies im Rahmen von gerichtlichen Verfahren zur Durchsetzung bzw Abwehr von Ansprüchen aus den Förderungsverträgen oder erlassenen Bescheiden bzw. des Vollzugs der zu diesen Zwecken vorhandenen Gesetzesbestimmungen notwendig ist.
  • Übermittlung an Organe und Beauftragte des Rechnungshofes (insbesondere gemäß 
     § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 und § 13 Abs. 3 des Rechnungshofgesetzes 1948, BGBl. Nr. 144), des Bundesministeriums für Finanzen (insbesondere gemäß §§ 57 bis 61 und 47 BHG 2013) und der Europäischen Union nach den EU-rechtlichen Bestimmungen, wenn dies im Rahmen des Vollzugs dieser Bestimmungen erforderlich ist.

3.5. Speicherdauer

Die in der App gespeicherten personenbezogenen Daten befinden sich in einer verschlüsselten Datenbank, welche mit der Deinstallation der App gelöscht wird. 

4. Überblick über die Datenverarbeitung

Hier finden Sie einen Überblick über die einzelnen Datenverarbeitungen, welche die verschiedenen Funktionalitäten der App auslösen:

Beim Einloggen werden Benutzername (je nach Anmeldeverfahren Betriebsnummer/ Klientennummer, Benutzername, Handynummer) und Passwort bzw. PIN (je nach Anmeldeverfahren) übertragen.

Zusätzlich werden beim ersten Login auch noch folgende Daten übertragen:

  • Seriennummer des Gerätes
  • Eindeutige ID des Gerätes (UUID)
  • Hersteller und Modell des Gerätes
  • Verwendete OS-Plattform (iOS bzw. Android) und OS-Version des Gerätes

Wenn sich der Benutzer auslogged, wird diese Information (welcher Benutzer hat sich bei welchem Gerät abgemeldet) an die AMA übertragen.

Der beim erfolgreichen Login erstellte Token wird bei jeder Kommunikation mit der AMA mitgeliefert, um den Aufruf zu legitimieren.

Im Zuge der Meldungen werden nur die für die jeweilige Meldung relevanten Tierdaten (Ohrmarke, Bewegungsdatum, Rasse, etc.) erhoben.

5. Betroffenenrechte

5.1. Die DSGVO sieht für Betroffene folgende Rechte vor:

  • Recht auf Auskunft (Art 15 DSGVO): Sie haben das Recht, von der AMA Auskunft darüber zu verlangen, ob Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden und, sofern dies der Fall ist, das Recht auf Auskunft über diese Daten.
  • Recht auf Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten, sofern diese unrichtig oder unvollständig sind (Art 16 DSGVO): Sie haben das Recht, bei der AMA die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern diese unrichtig oder unvollständig sind.
  • Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) (Art 17 DSGVO): Sie können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen verlangen, dass Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art 18 DSGVO): Sie können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die (vorübergehende) Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO): Sie haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln.
  • Widerspruchsrecht (Art 21 DSGVO): Sofern Daten nach Art 6 Abs 1 lit e oder f verarbeitet werden, steht Ihnen das Recht zu, aus Gründen die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen. Ein Widerspruch führt dann nicht zum Ende der Datenverarbeitung, wenn zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vorliegen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
  • Recht auf Widerruf einer Einwilligung (Art 7 Abs 3 DSGVO): Beruht eine Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung, so haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitungen nicht berührt.

5.2. Ungeachtet der vorstehenden Rechte haben Sie das Recht, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzulegen (Art 77 DSGVO):

Österreichische Datenschutzbehörde
Barichgasse 40-42, 1030 Wien
E-Mail: dsb@dsb.gv.at
Tel: +43 1 52 152-0