Besondere Marktstützungsmaßnahme Milch - Auszahlung Ende Juni
24.06.2010
Die Europäische Kommission hat zur Durchführung von Soforthilfemaßnahmen auf Grund der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise 300 Mio. EUR für die Milcherzeuger in allen Mitgliedstaaten zur Auszahlung bereit gestellt. Diese Zahlungen sind unter objektiven Kriterien zu vergeben und dürfen zu keinerlei Diskriminierung oder Marktstörung führen und müssen bis spätestens 30.06.2010 ausgezahlt werden.
Der für Österreich zur Verfügung stehende Betrag von rund 6,05 Mio. EUR wird an 40.596 Milcherzeuger überwiesen.
„Im Sinne einer unbürokratischen Abwicklung musste kein separater Antrag gestellt werden, da für die Berechnung die Summe aller Quoten (für Lieferungen und für den Direktverkauf) des jeweiligen Anspruchsberechtigten mit Stichtag 31.03.2010 herangezogen wurde“, betont Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA.
Aus der Gegenüberstellung der Gesamtquoten der Milcherzeuger mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln ergibt sich ein Beihilfesatz von 0,205 Cent / kg Quote für Lieferungen bzw. Direktverkäufe. Für Milcherzeuger mit kleineren Quoten wurde ein Mindestauszahlungsbetrag von 50 EUR festgesetzt.
Die Überweisung des Auszahlungsbetrages und der Bescheidversand durch die AMA erfolgt am 29. Juni 2010.
Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Fachliche Anfragen
Agrarmarkt Austria
Christian Gessl
Abteilungsleiter Marktordnungen, Markt- und Preisberichte
Telefon: 01/33 151-208
Fax: 01/33 151-4469
E-Mail: abteilung3@ama.gv.at
Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at
Der für Österreich zur Verfügung stehende Betrag von rund 6,05 Mio. EUR wird an 40.596 Milcherzeuger überwiesen.
„Im Sinne einer unbürokratischen Abwicklung musste kein separater Antrag gestellt werden, da für die Berechnung die Summe aller Quoten (für Lieferungen und für den Direktverkauf) des jeweiligen Anspruchsberechtigten mit Stichtag 31.03.2010 herangezogen wurde“, betont Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA.
Aus der Gegenüberstellung der Gesamtquoten der Milcherzeuger mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln ergibt sich ein Beihilfesatz von 0,205 Cent / kg Quote für Lieferungen bzw. Direktverkäufe. Für Milcherzeuger mit kleineren Quoten wurde ein Mindestauszahlungsbetrag von 50 EUR festgesetzt.
Die Überweisung des Auszahlungsbetrages und der Bescheidversand durch die AMA erfolgt am 29. Juni 2010.
Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
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Christian Gessl
Abteilungsleiter Marktordnungen, Markt- und Preisberichte
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