Zuteilung von Milch - Quoten (A-Quoten) für Lieferungen im Zwölfmonatszeitraum 2010/2011
26.11.2010
Mit Wirkung ab dem Zwölfmonatszeitraum 2010/2011 werden 58.000 Tonnen A-Quote aus der nationalen Quote zugeteilt.
Alle Betriebe, die zum Zuteilungszeitpunkt über eine A-Quote verfügen und die übrigen Zuteilungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten von der Agrarmarkt Austria (AMA) in diesen Tagen einen Bescheid mit der entsprechenden Aufstockungsmenge.
„Beim A - Quoten-Zuteilungsverfahren 2010/2011 wurde im Sinne einer unbürokratischen und sparsamen Abwicklung der Mehrfachantrag-Flächen 2010 als Antrag herangezogen“, erklärt Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA.
Die Zuteilung bemisst sich auf 2,1511 % der einzelbetrieblichen Quote eines Betriebes (Haupt-, Teilbetriebe sowie Almen), wobei die Zuteilungsmenge linear rückwirkend auf den 01. April 2010 dem Hauptbetrieb zugerechnet wird. Die Zuteilung erfolgt auf den Hauptbetrieb mit dem Fettgehalt der Quote des Hauptbetriebes. Verfügt der Hauptbetrieb über keine Quote, so wird mit dem Durchschnittsfettgehalt der A-Quote(n) des/r Teilbetriebs(e) zugeteilt.
Auf Grundlage der dem Betrieb zum Stichtag 31. März 2010 zur Verfügung stehenden Endquote des Zwölfmonatszeitraums 2009/2010 erfolgt die Ermittlung der Zuteilungsmenge. Die Mindestzuteilungsmenge für Betriebe mit A-Quote beträgt 100 kg.
Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at
Alle Betriebe, die zum Zuteilungszeitpunkt über eine A-Quote verfügen und die übrigen Zuteilungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten von der Agrarmarkt Austria (AMA) in diesen Tagen einen Bescheid mit der entsprechenden Aufstockungsmenge.
„Beim A - Quoten-Zuteilungsverfahren 2010/2011 wurde im Sinne einer unbürokratischen und sparsamen Abwicklung der Mehrfachantrag-Flächen 2010 als Antrag herangezogen“, erklärt Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA.
Die Zuteilung bemisst sich auf 2,1511 % der einzelbetrieblichen Quote eines Betriebes (Haupt-, Teilbetriebe sowie Almen), wobei die Zuteilungsmenge linear rückwirkend auf den 01. April 2010 dem Hauptbetrieb zugerechnet wird. Die Zuteilung erfolgt auf den Hauptbetrieb mit dem Fettgehalt der Quote des Hauptbetriebes. Verfügt der Hauptbetrieb über keine Quote, so wird mit dem Durchschnittsfettgehalt der A-Quote(n) des/r Teilbetriebs(e) zugeteilt.
Auf Grundlage der dem Betrieb zum Stichtag 31. März 2010 zur Verfügung stehenden Endquote des Zwölfmonatszeitraums 2009/2010 erfolgt die Ermittlung der Zuteilungsmenge. Die Mindestzuteilungsmenge für Betriebe mit A-Quote beträgt 100 kg.
Voraussetzungen für die Zuteilung:
- Anlieferung an einen Käufer im Zwölfmonatszeitraum 2009/2010
- eine (im Zuteilungszeitpunkt) bestehende A-Quote zum Stichtag 01. April 2010
- kein Verkauf einer A-Quote und/oder D-Quote für den Zwölfmonatszeitraum 2009/2010
Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
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Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at