Direktvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen
30.03.2012 Meldung des Direktverkaufs auch online möglich [Direktvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen]
Ab Ende des Zwölfmonatszeitraumes 2011/2012 (01. April 2011 - 31. März 2012) wird wieder die "Meldung des Direktverkaufs" fällig, die nach den EU-rechtlichen Bestimmungen vor dem 15. Mai in der Agrarmarkt Austria (AMA) einlangen muss. Aus diesem Grund erhalten alle Inhaber einer Quote für Direktverkäufe in den nächsten Tagen von der AMA ein personalisiertes Meldeformular und eine diesbezügliche Ausfüllanleitung zugesendet.
Diese Meldung dient nicht nur dem Vollzug der Quotenregelung sondern ist auch Bestandteil anderer Förderbereiche (Rinderprämien). Darüber hinaus ist sie als einzige einzelbetriebliche Datenquelle zur Erstellung von Statistiken über den milchwirtschaftlichen Direktverkauf wichtig.
"Die Online Meldung erfreut sich jedes Jahr steigender Beliebtheit und wird mittlerweile schon von fast der Hälfte aller meldepflichtigen Betriebe in Anspruch genommen", informiert Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA.
Für die Führung der täglichen Aufzeichnungen, die als Grundlage der Meldung des Direktverkaufs dienen, bietet die AMA ein Aufzeichnungsheft an, das es den Direktvermarktern ermöglichen soll, die Mengenflüsse in Ihren Betrieben rationell und übersichtlich darzustellen und auszuwerten. Dieses Aufzeichnungsheft kann entweder kostenlos bei der AMA bestellt oder von der Homepage unter www.ama.at als Datei heruntergeladen werden.
Die Verwendung von Milch und/oder Milchprodukten im eigenen Haushalt (Eigenverbrauch) und die Verfütterung von Milch an Tiere im eigenen Betrieb gelten nicht als Direktvermarktung. Wenn der Milcherzeuger eine Quote für Direktverkäufe in Höhe von 5000 kg oder mehr hat, muss er aber auch über diese Milchmengen Aufzeichnungen führen.
Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Fachliche Anfragen
Agrarmarkt Austria
DI Wolfgang Messner
Telefon: 01/33 151-548
Fax: 01/33 151-396
E-Mail: quoten.milch@ama.gv.at
Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at
Diese Meldung dient nicht nur dem Vollzug der Quotenregelung sondern ist auch Bestandteil anderer Förderbereiche (Rinderprämien). Darüber hinaus ist sie als einzige einzelbetriebliche Datenquelle zur Erstellung von Statistiken über den milchwirtschaftlichen Direktverkauf wichtig.
Online-Meldung immer beliebter
Um den Aufwand für die betroffenen Landwirte so gering wie möglich zu halten, bietet die AMA auch heuer wieder unter www.eama.at die Möglichkeit der Online-Meldung an. Gegenüber dem letzten Jahr wurde dieser Bereich noch anwenderfreundlicher gestaltet. So werden beispielsweise auf Wunsch der Anwender in der Erfassungsmaske jetzt bei den Feldern (Milch, Butter, Joghurt) direkt bei Eingabe eines Produkt-kg die Werte direkt in Milch-kg mit dem Standard-Umrechnungsfaktor umgerechnet."Die Online Meldung erfreut sich jedes Jahr steigender Beliebtheit und wird mittlerweile schon von fast der Hälfte aller meldepflichtigen Betriebe in Anspruch genommen", informiert Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA.
Für die Führung der täglichen Aufzeichnungen, die als Grundlage der Meldung des Direktverkaufs dienen, bietet die AMA ein Aufzeichnungsheft an, das es den Direktvermarktern ermöglichen soll, die Mengenflüsse in Ihren Betrieben rationell und übersichtlich darzustellen und auszuwerten. Dieses Aufzeichnungsheft kann entweder kostenlos bei der AMA bestellt oder von der Homepage unter www.ama.at als Datei heruntergeladen werden.
Definition des Direktverkaufs von Milch oder Milcherzeugnissen
Unentgeltliche Überlassung oder Verkauf von Milch oder in Milchäquivalent umgerechneten Milcherzeugnissen an den Verbraucher ohne Einschaltung eines behandelnden oder verarbeitenden Unternehmens. Auch Lieferungen von Milchprodukten an einen Käufer (=Molkerei) gelten gemäß Art. 65 Abs.g) der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 als Direktvermarktung. Jede Form der Vermarktung von Milch bedarf einer Quote. Soweit keine (ausreichende) Quote für Direktverkäufe (D-Quote) zugeteilt ist, kann mittels Handelbarkeit oder Leasing eine Quote für Direktverkäufe erworben bzw. erhöht werden. Über die direktvermarkteten Mengen an Milch oder Milchprodukten müssen tägliche Aufzeichnungen geführt werden. Bei Direktverkauf ohne Quote für Direktverkäufe und Überschreitung der nationalen Quote für Direktverkäufe ist die volle Überschussabgabe (=Zusatzabgabe) zu entrichten.Wann liegt ein Direktverkauf vor?
Direktverkauf liegt vor, wenn die Milch am landwirtschaftlichen Betrieb erzeugt, dort behandelt, bearbeitet oder verarbeitet wird und dann direkt zum menschlichen Verbrauch an Letztverbraucher oder an Einzelhändler, Großhändler, Großverbraucher oder an Betreiber von Käsereifungs- und Käseverpackungseinrichtungen abgegeben wird. Seit dem Zwölfmonatszeitraum 2004/2005 gilt auch die Lieferung von Milcherzeugnissen (zB Käse oder Bauernbutter) an einen Käufer (=Molkerei) als Direktvermarktung. Betriebe, die Milch und/oder Milcherzeugnisse (z.B. Rahm) einsetzen, aber keine Milchprodukte herstellen (z.B. Bäckereien) gelten als Großverbraucher. Die Abgabe von Milch an andere Landwirte zur Verfütterung stellt eine Abgabe an Großverbraucher dar.Die Verwendung von Milch und/oder Milchprodukten im eigenen Haushalt (Eigenverbrauch) und die Verfütterung von Milch an Tiere im eigenen Betrieb gelten nicht als Direktvermarktung. Wenn der Milcherzeuger eine Quote für Direktverkäufe in Höhe von 5000 kg oder mehr hat, muss er aber auch über diese Milchmengen Aufzeichnungen führen.
Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Fachliche Anfragen
Agrarmarkt Austria
DI Wolfgang Messner
Telefon: 01/33 151-548
Fax: 01/33 151-396
E-Mail: quoten.milch@ama.gv.at
Presse
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Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at