Einheitliche Betriebsprämie - Auszahlung wie geplant ab 19. Dezember

18.12.2012 624 Mio. EUR werden von der AMA überwiesen

Die Auszahlung der Einheitlichen Betriebsprämie (EBP) 2012 erfolgt am 19. Dezember 2012. Insgesamt wird von der Agrarmarkt Austria (AMA) bei diesem Termin ein Auszahlungsvolumen von 624 Mio. EUR an die Antragstellerinnen und Antragsteller überwiesen. Die Zustellung der Bescheide für die Einheitliche Betriebsprämie erfolgt Anfang Jänner 2013. Der Auszahlungsbetrag sowie alle Informationen zu beantragten und genutzten Zahlungsansprüchen (ZA) werden im Auszahlungsbescheid übersichtlich dargestellt.

Eine Zahlungsanweisung für die Einheitliche Betriebsprämie darf gemäß geltenden EU-Vorgaben erst nach Abschluss sämtlicher Kontrollen zur Beihilfefähigkeit eines Antrages erfolgen. Daher ist es nicht möglich, alle Betriebe, die einen Antrag auf die Einheitliche Betriebsprämie im Rahmen des Mehrfachantrages Flächen 2012 gestellt haben, bei der Auszahlung im Dezember zu berücksichtigen. Die betroffenen Betriebe wurden von der AMA darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt. Die Auszahlung der Einheitlichen Betriebsprämie für das Antragsjahr 2012 erfolgt dann voraussichtlich beim nächsten Berechnungstermin Ende April 2013.

Aufgrund von aktuellen Prüffeststellungen des Europäischen Rechnungshofes muss die AMA alle Almen und Gemeinschaftsweiden einer neuerlichen zentralen Verwaltungskontrolle unterziehen. Daher dürfen bei dieser Auszahlung der Einheitlichen Betriebsprämie vorerst nur Almfutterflächen für jene Almen berücksichtigt werden, bei denen 2011 oder 2012 eine Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt, abgeschlossen und eingearbeitet wurde. Diese Vorgangsweise musste auch bereits bei der Berechnung des Österreichischen Umweltprogramms und der Ausgleichszulage für das Antragsjahr 2012 umgesetzt werden.

Auftreiber auf Almen/Weiden, bei denen 2011 und/oder 2012 keine Vor-Ort-Kontrollen stattgefunden haben, dürfen vorerst nur auf Basis der Heimgutflächen abgerechnet werden. Die anteilige Futterfläche kann bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt werden. Alle betroffenen Betriebe (Auftreiber) wurden schriftlich von der AMA darüber informiert. Die Berechnung der Einheitlichen Betriebsprämie entsprechend der Futterflächenanteile der Almen/Weiden erfolgt nach abgeschlossener Überprüfung durch die AMA.

Ländliche Entwicklung

Am 19. Dezember 2012 zahlt die Agrarmarkt Austria ebenso ca. 32,4 Mio. EUR für die Regional- und Investitionsoffensive der Ländlichen Entwicklung aus. Die Mittel für die Regional- und Investitionsoffensive, "Sonstige Maßnahmen" der Ländlichen Entwicklung, werden monatlich ausbezahlt.

AMA-Hotline

Einwände gegen den Bescheid können in Form einer Berufung innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung eingebracht werden. Für Fragen zur Auszahlung und zum Bescheid stehen die Mitarbeiter der AMA ab 4. Jänner 2013, Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr, Freitag von 9 bis 12 Uhr durchgehend zur Verfügung.
  • Einheitliche Betriebsprämie: Telefon 01/333 71 16
  • Ländliche Entwicklung: Telefon 01/334 39 54
 

Informationen im Internet

Ab Ende Dezember 2012 stehen Bescheid-Zusatzinformationen sowie Auszahlungsergebnisse und die Kontoinformationen im Internetserviceportal der AMA zur Verfügung. Mittels Betriebsnummer und PIN-Code können Sie über die Adresse www.eama.at Ihre Daten abrufen.

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at