Mehrfachantrag Flächen 2012 - Beantragung über Internet möglich
15.03.2012 AMA setzt nächsten wichtigen Schritt in Richtung unbürokratischer und transparenter Verwaltungv.l.n.r.: Bundesminister DI Niki Berlakovich (Lebensministerium), Vorstand Dipl.-Ing. Griesmayr (Agrarmarkt Austria), (Credit: Katrin Bruder)
Ab 19. März 2012 kann der Mehrfachantrag Flächen (MFA) 2012 erstmals online über www.eama.at eingereicht werden. Die Internetanwendung "Mehrfachantrag-Online (MFA-Online)" ermöglicht den Landwirten, die landwirtschaftlichen Flächen zu verwalten und die Beihilfen elektronisch zu beantragen. Damit wird zusätzlich zu den bereits bestehenden Möglichkeiten das Online-Angebot der AMA wieder erweitert.
Dazu erklärt Dipl.-Ing. Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA: "Mit dieser neuen Anwendung können wir dem steigenden Interesse der Kunden, Behördenwege online zu erledigen, nachkommen und einen der umfangreichsten Bereiche der Antragstellung über unsere Internetplattform anbieten. Der einfache Einstieg, automatische Überprüfungen der Daten nach Erfassung aller erforderlichen Beilagen oder die Möglichkeit der Antragstellung sieben Tage pro Woche sind nur einige der Vorteile dieser Form der Antragstellung".
Der Einstieg in den Mehrfachantrag Online erfolgt über die Seite www.eama.at mit der Betriebsnummer und dem PIN-Code. Im Register "Flächen" ist der Menüpunkt "Mehrfachantrag Flächen" (MFA) auswählbar. Der PIN-Code kann jederzeit auf der Startseite von www.eama.at angefordert werden.
Vorteile der Online-Antragstellung auf einen Blick
- Einfacher Einstieg mit Betriebsnummer und PIN-Code
- Schneller Zugriff auf gespeicherte Betriebsdaten
- Alle Antragsunterlagen und Förderhinweise sind aktuell verfügbar
- Umfangreiche Plausibilitätsprüfungen helfen Fehler zu vermeiden
- Exakte Überprüfung der Feldstücke im Geographischen Informationssystem (GIS)
- Exportfunktionen für die elektronische Weiterverarbeitung
- Zugang unabhängig von Öffnungszeiten
"Der Mehrfachantrag-Online ist ein wichtiger und zeitgemäßer Schritt in der Antragstellung und soll Österreichs Landwirtinnen und Landwirte bei ihren vielfältigen Aufgaben unterstützen. Es zeigt auch, dass die AMA als ein modernes und dienstleistungsorientiertes Unternehmen agiert und solche Projekte selbst entwickelt und betreibt. Das ist gelebte Verwaltungsvereinfachung," unterstreicht Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich.
Technische Voraussetzungen
Für die Nutzung ist ein PC mit Internetanschluss erforderlich. Als Browser werden der Internet Explorer und Firefox in der aktuellen Version empfohlen. Zum Ausdrucken des Antrags ist ein PDF Reader (kostenlos) notwendig. Die aktuellen Downloads und Einstellungen dafür sind auf www.eama.at verfügbar.Erfassung der Antragsdaten
Eine Überprüfung der persönlichen Adressdaten auf Aktualität hat zu erfolgen. In der MFA-Antragsübersicht werden alle für den Betrieb relevanten Beilagen angezeigt. Mit der Funktion „Speichern“ werden die Daten auf dem AMA-Server abgespeichert, sie stehen jederzeit für eine weitere Bearbeitung zur Verfügung. Die erfassten Daten können in ein PDF-Formular bzw. in eine CSV-Datei exportiert und kontrolliert werden. Die Erfassung ist ausschließlich in den vorgesehenen Masken möglich, ein Import der Daten ist derzeit nicht möglich. Nach Erfassung aller erforderlichen Beilagen werden die Daten auf ihre Plausibilität überprüft. Sind die Daten nicht plausibel, werden Informationen (Hinweise), Warnungen oder Fehler angezeigt. Aufgrund von rechtlichen Vorgaben dürfen keine inhaltlichen Prüfungen, wie zB die Ermittlung von Prozent-Grenzen durchgeführt werden. Die Kontrolle dieser Vorgaben ist vom Antragsteller selbständig durchzuführen.Absenden des Antrages
Die Verpflichtungserklärung muss vor dem Absenden akzeptiert werden. Nach dem Absenden gilt der Antrag als rechtsverbindlich eingebracht. Online können danach keine Änderungen mehr durchgeführt werden. Falls nach dem Absenden noch Änderungen notwendig werden, ist das bis zum 15. Mai 2012 über die zuständige Bezirksbauernkammer sanktionsfrei möglich. Änderungen, die nach dem 15. Mai 2012 eingebracht werden, können zu Kürzungen der Auszahlungsbeträge führen (gleiche Vorgehensweise wie bei der Antragstellung über die Bezirksbauernkammer).Eine Bestätigung für das erfolgreiche Absenden des Antrags mit laufender Nummer, Datum und Uhrzeit wird automatisch erstellt. Jeder Antrag ist im PDF-Format abrufbar und kann abgespeichert und ausgedruckt werden.
Wann ist eine Antragstellung-Online nicht möglich?
Eine Antragstellung Online ist für den Mehrfachantrag 2012 nicht möglich, wenn folgende Formulare bzw. Unterlagen dem Mehrfachantrag beigelegt werden müssen:- Antrag auf Kompression der Zahlungsansprüche (ZA),
- Manuelle Beantragung der Einheitlichen Betriebsprämie (EBP),
- Saatgutnachweis für Hanf,
- Projektbeschreibung Forst,
- Bestätigungen aufgrund von Grundinanspruchnahme - Herausnahme aus der landwirtschaftlichen Nutzung,
- ÖPUL Maßnahmen-Übernahmen,
- Verträge zur Saatgutvermehrung,
- Anträge von Klienten,
- Futterflächen-Verringerungen auf Almen.
In welchem Zeitraum ist eine Antragstellung-Online möglich?
Eine Antragstellung- Online kann von 19. März 2012 bis voraussichtlich 7. Mai 2012 erfolgen.Weitere Informationen
Informationen zum MFA-Online sind auch über www.eama.at abrufbar. Ein Leitfaden zur Online-Antragstellung, Hinweise zur Programmbedienung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen stehen online zur Verfügung.Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Fachlich
Telefonhotline (diese ist während der Bürozeiten (8.00 bis 16.00 Uhr) besetzt):
- Telefon 01 33151 + Durchwahl
- Allgemeines: Durchwahl 365 (bzw. 9935, 373)
- GIS Support: Durchwahl 366 bzw. 7227
Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at