Zuteilung von Milch - Quoten (A-Quoten) für Lieferungen im Zwölfmonatszeitraum 2012/2013
21.11.2012
Österreich stehen für den Zwölfmonatszeitraum (ZMZ) 2012/2013 30.000 Tonnen zusätzliche Quoten für Lieferungen zur Verfügung. Laut Marktordnungsgesetz 2007 (MOG 2007) ist eine Zuteilung unter Berücksichtigung von Marktlage und Absatzmöglichkeiten durchzuführen.
Die entsprechende Milchquotenzuteilungsverordnung 2012 wurde durch Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich unterzeichnet.
Die Verordnung sieht eine Zuteilung von ca. 1% auf die einzelbetriebliche Quote für Lieferungen aus der nationalen Reserve vor, während eine Mindestzuteilungsmenge von 100 kg Quote für Lieferungen festgelegt ist.
Grundvoraussetzung für die Zuteilung 2012/2013 ist ein Mehrfachantrag Flächen 2012. „Bei allen Milcherzeugern, welche die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen und einen Mehrfachantrag Flächen 2012 abgegeben haben, erfolgt die Zuteilung antragslos“, informiert Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der Agrarmarkt Austria (AMA).
Sollte kein Mehrfachantrag gestellt, aber dem Betrieb eine Quote für Lieferungen zugeordnet sein, muss bis zum 14. Dezember 2012 ein separater Zuteilungsantrag bei der AMA gestellt werden. Um die diesbezügliche Antragstellung zu erleichtern, wird die AMA den betroffenen Milcherzeugern ein personalisiertes Antragsformular zusenden.
Darüber hinaus ersucht die AMA alle Landwirte, welche auf eine etwaige Zuteilung verzichten wollen, um eine schriftliche Mitteilung bis 14. Dezember 2012.
Weitere Bedingungen für eine Zuteilung 2012/2013 sind:
Da der Zuteilungsprozentsatz nur durch ein mehrstufiges Berechnungsverfahren bestimmbar ist, wird dessen Höhe erst im Dezember 2012 feststehen. Die Zustellung des Zuteilungsbescheids an die Milcherzeuger erfolgt bis Mitte Jänner 2013.
Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at
Die entsprechende Milchquotenzuteilungsverordnung 2012 wurde durch Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich unterzeichnet.
Die Verordnung sieht eine Zuteilung von ca. 1% auf die einzelbetriebliche Quote für Lieferungen aus der nationalen Reserve vor, während eine Mindestzuteilungsmenge von 100 kg Quote für Lieferungen festgelegt ist.
Grundvoraussetzung für die Zuteilung 2012/2013 ist ein Mehrfachantrag Flächen 2012. „Bei allen Milcherzeugern, welche die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen und einen Mehrfachantrag Flächen 2012 abgegeben haben, erfolgt die Zuteilung antragslos“, informiert Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der Agrarmarkt Austria (AMA).
Sollte kein Mehrfachantrag gestellt, aber dem Betrieb eine Quote für Lieferungen zugeordnet sein, muss bis zum 14. Dezember 2012 ein separater Zuteilungsantrag bei der AMA gestellt werden. Um die diesbezügliche Antragstellung zu erleichtern, wird die AMA den betroffenen Milcherzeugern ein personalisiertes Antragsformular zusenden.
Darüber hinaus ersucht die AMA alle Landwirte, welche auf eine etwaige Zuteilung verzichten wollen, um eine schriftliche Mitteilung bis 14. Dezember 2012.
Weitere Bedingungen für eine Zuteilung 2012/2013 sind:
- Der Betrieb muss zum 1. April 2012 über eine Quote verfügen
- im Zwölfmonatszeitraum 2011/2012 an einen Käufer geliefert
- darf für den Zwölfmonatszeitraum 2011/2012 keine Übertragung von Milchquoten (A-Quote oder D-Quote) im Wege der Handelbarkeit (§ 8 MQuV 2007) als abgebender Betriebsinhaber angezeigt haben
Da der Zuteilungsprozentsatz nur durch ein mehrstufiges Berechnungsverfahren bestimmbar ist, wird dessen Höhe erst im Dezember 2012 feststehen. Die Zustellung des Zuteilungsbescheids an die Milcherzeuger erfolgt bis Mitte Jänner 2013.
Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at