Auszahlung der Einheitlichen Betriebsprämie 2013 ab 18. Dezember

18.12.2013 AMA überweist 590,4 Mio. EUR für die Einheitliche Betriebsprämie und 25,4 Mio. EUR für die Ländliche Entwicklung

Die Auszahlung der Einheitlichen Betriebsprämie (EBP) 2013 erfolgt am 18. Dezember 2013. „Insgesamt werden bei diesem Termin von der Agrarmarkt Austria (AMA) 121.000 EBP-Bescheide mit einem Auszahlungsvolumen von 590,4 Mio. EUR erstellt. Die Zustellung der Bescheide für die Einheitliche Betriebsprämie erfolgt wie in den vergangenen Jahren Anfang Jänner“, informiert Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA.

Eine Zahlungsanweisung für die Einheitliche Betriebsprämie darf gemäß geltenden EU-Vorgaben erst nach Abschluss sämtlicher Kontrollen zur Beihilfefähigkeit eines Antrages erfolgen. Daher ist es nicht möglich, alle Betriebe, die einen Antrag auf die Einheitliche Betriebsprämie im Rahmen des Mehrfachantrages Flächen 2013 gestellt haben, bei der Auszahlung im Dezember zu berücksichtigen. Die betroffenen Betriebe wurden von der AMA darüber bereits schriftlich informiert. Die Auszahlung der Einheitlichen Betriebsprämie für das Antragsjahr 2013 erfolgt voraussichtlich beim nächsten Berechnungstermin Ende April 2014.

Haushaltsdisziplin

Die Auszahlung der Einheitlichen Betriebsprämie 2013 wird dem EU-Budget 2014 bis 2020 zugerechnet. Da entsprechend diesem EU-Finanzrahmen eine leichte Reduktion der EU-Agrargelder vorgesehen ist und dieser auch eingehalten werden muss (sogenannte Haushaltsdisziplin), müssen im Antragsjahr 2013 alle Direktzahlungen über 2.000 EUR um rund 2,45 Prozent gekürzt werden.

Einheitliche Betriebsprämie 2010

Die Nachberechnung der Einheitlichen Betriebsprämie 2010 erfolgt ebenfalls am 18.Dezember 2013. Der Versand der Bescheide erfolgt zeitgleich mit den Bescheiden zur Einheitlichen Betriebsprämie 2013 Anfang Jänner 2014.

Ländliche Entwicklung

Am 18. Dezember 2013 zahlt die Agrarmarkt Austria ebenso 25,4 Mio. EUR für die Regional- und Investitionsoffensive der Ländlichen Entwicklung aus. Die Mittel für die Regional- und Investitionsoffensive, "Sonstige Maßnahmen" der Ländlichen Entwicklung, werden monatlich ausbezahlt.

Beschwerde statt Berufung

Ab 1. Jänner 2014 ist das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) für Entscheidungen über Beschwerden gegen Bescheide der AMA zuständig (bis 2013 das Lebensministerium). Folgende Änderungen ergeben sich dadurch:
Gegen Bescheide, die ab 2014 erlassen werden, ist das Rechtsmittel der Beschwerde (bis 2013 Berufung) zulässig.
Die Beschwerde ist innerhalb von vier Wochen (bis 2013 betrug die Berufungsfrist zwei Wochen) ab Zustellung des Bescheids bei der AMA einzubringen.

AMA-Hotline

Für Fragen zur Auszahlung und zum Bescheid stehen die Mitarbeiter der AMA ab 7. Jänner 2014, Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr, Freitag von 9 bis 12 Uhr durchgehend zur Verfügung.
  • Einheitliche Betriebsprämie: Telefon 01/333 71 16
  • Ländliche Entwicklung: Telefon 01/334 39 54

Informationen im Internet

Ab Ende Dezember 2013 stehen Bescheid-Zusatzinformationen sowie Auszahlungsergebnisse und die Kontoinformationen im Internetserviceportal der AMA zur Verfügung. Mittels Betriebsnummer und PIN-Code können Sie über die Adresse www.eama.at Ihre Daten abrufen.

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at