Kontrollpraxis wurde nicht verschärft
19.04.2013
Aufgrund der aktuellen Berichterstattung in Bezug auf den Themenbereich „Feststellung der Futterflächen auf Almen“ hält die AMA klar fest, dass sich die Kontrollpraxis auf Almen über die Jahre nicht geändert hat. Als fachliche Grundlage zur Beurteilung der Futterfläche sind entsprechende EU-Vorgaben, präzisiert durch den Almleitfaden, der seit dem Jahr 2000 gültig ist, heranzuziehen.
Es sei aber darauf hingewiesen, dass bei der Kontrolle nur die Futterfläche als anrechenbar herangezogen werden kann, welche den vorgegebenen Kriterien entspricht.
Da diese Prozentsätze für das gesamte Bundesgebiet gelten, ist eine unterschiedliche Gewichtung in den Bundesländern bzw. Bezirken möglich.
Baumbestandene Flächen sind unter Berücksichtigung des sogenannten Überschirmungsprozentsatzes von der Futterfläche abzuziehen. Flächen mit einer Überschirmung von über 80 % gelten im Sinne des Almleitfadens als Wald.
Unproduktive Flächen wie Geröll-, Fels-, Schuttflächen, Bäche oder Teiche, offene Erosionsstellen sowie Almflächen, die mit Latschen, Erlen, Wacholdern und sonstigen Gewächsen bedeckt sind, können nicht als Futterfläche anerkannt werden.
Im Zuge dieser Almkontrollen stellt der Prüfer die Futterfläche anhand der genannten Kriterien fest, stellt sie der beantragten Futterfläche gegenüber und muss etwaige Abweichungen am Prüfbericht vermerken.
Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at
Es sei aber darauf hingewiesen, dass bei der Kontrolle nur die Futterfläche als anrechenbar herangezogen werden kann, welche den vorgegebenen Kriterien entspricht.
Vor-Ort-Kontrollen erfolgen nach rechtlichen Vorgaben
Die Auswahl der vor Ort zu kontrollierenden Betriebe erfolgt nach rechtlichen Vorgaben. Für flächen- und tierbezogene Maßnahmen sind mindestens 5 % je Maßnahme aller Antragsteller, die einer Verpflichtung unterliegen, vor Ort zu kontrollieren. Werden in einem speziellen Bereich vermehrt Abweichungen festgestellt ist die Zahlstelle verpflichtet die Kontrollquote entsprechend zu erhöhen.Da diese Prozentsätze für das gesamte Bundesgebiet gelten, ist eine unterschiedliche Gewichtung in den Bundesländern bzw. Bezirken möglich.
Kriterien der Futterfläche
Als Futterfläche gilt die für die Rinder-, Schaf- und/oder Ziegenhaltung zur Verfügung stehende Fläche einer Alm, die mit Gräsern, Kräutern und/oder Leguminosen bewachsen sind.Baumbestandene Flächen sind unter Berücksichtigung des sogenannten Überschirmungsprozentsatzes von der Futterfläche abzuziehen. Flächen mit einer Überschirmung von über 80 % gelten im Sinne des Almleitfadens als Wald.
Unproduktive Flächen wie Geröll-, Fels-, Schuttflächen, Bäche oder Teiche, offene Erosionsstellen sowie Almflächen, die mit Latschen, Erlen, Wacholdern und sonstigen Gewächsen bedeckt sind, können nicht als Futterfläche anerkannt werden.
Aufgabe des Technischen Prüfdienstes (TPD)
Der Technische Prüfdienst (TPD) der AMA hat die korrekte Abwicklung von Anträgen direkt bei den Antragstellerinnen und Antragstellern vor Ort zu prüfen.Im Zuge dieser Almkontrollen stellt der Prüfer die Futterfläche anhand der genannten Kriterien fest, stellt sie der beantragten Futterfläche gegenüber und muss etwaige Abweichungen am Prüfbericht vermerken.
Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at