AMA zahlt planmäßig aus - 320,6 Mio. EUR für Ländliche Entwicklung und Direktzahlungen
25.03.2014 Abwicklung der Tierprämien - antragsloses Verfahren
Bereits am 14. November 2013 erhielten Österreichs Bäuerinnen und Bauern für das Österreichische Umweltprogramm (ÖPUL) 2013 und für die Ausgleichszulage in Benachteiligten Gebieten (AZ) 2013 die Vorschusszahlung von 75 Prozent.
Am 26. März 2014 erfolgt planmäßig die Restzahlung von 132,4 Mio. EUR für das Österreichische Umweltprogramm und 63,9 Mio. EUR für die Ausgleichszulage in Benachteiligten Gebieten.
Diese Summen werden an rund 108.000 Antragstellerinnen und Antragsteller für das Österreichische Umweltprogramm und an rund 87.500 Antragstellerinnen und Antragsteller für die Ausgleichszulage in Benachteiligten Gebieten überwiesen.
Zu diesem Auszahlungstermin weist die AMA auch für den Bereich der Ländlichen Entwicklung - Sonstige Maßnahmen (Beispielsweise für die Maßnahme - Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe) rund 31,1 Mio. EUR an.
Die Milchkuhprämie erhalten alle Bewirtschafter, die am 31. März 2013 über eine einzelbetriebliche Milchquote verfügen (A- und/oder D-Quote). Die Förderhöhe ist mit 52,12 EUR pro Kuh festgesetzt.
Bei der Kalbinnenprämie für Zuchtbetriebe wurde auch im Antragsjahr 2013 die nationale Höchstgrenze überschritten. Es wird somit umgerechnet pro Kalbin 48 % des Prämiensatzes ausbezahlt.
Die Bescheide zu den Rinderprämien werden ebenso Ende März und Anfang April versendet. Jene Betriebe, die sowohl Mutterkuhprämie, Mutterkuhprämie für Kalbinnen als auch Milchkuhprämie erhalten, bekommen dafür einen einzigen Prämienbescheid, in dem alle Maßnahmen enthalten sind. Gegen diesen Bescheid kann binnen vier Wochen ab Erhalt Beschwerde eingebracht werden. Seit 1. Jänner 2014 ist das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) für Entscheidungen über Beschwerden gegen Bescheide der AMA zuständig (bis 2013 das Lebensministerium).
Wie bereits in den letzten Jahren bietet die AMA ergänzend zu den Auszahlungen des ÖPUL 2007 einen detaillierten Report aus den Berechnungsdaten über eAMA an. In einer übersichtlichen Auflistung ist die Abrechnung für jede Maßnahme und für jeden Schlag dargestellt. So kann einfach nachvollzogen werden wie sich der Auszahlungsbetrag zusammensetzt. Der Abrechnungsreport ist ab 26. März 2014 im Serviceportal der AMA unter www.eama.at im Bereich "Flächen", Menüpunkt "Abrechnungsreport und ÖPUL 2007" zu finden.
Für etwaige Fragen zu den Auszahlungsergebnissen wird für alle Antragstellerinnen und Antragsteller wieder ein eigenes AMA-Hotlineservice ab dem Tag der Auszahlung zur Verfügung stehen.
Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at
Am 26. März 2014 erfolgt planmäßig die Restzahlung von 132,4 Mio. EUR für das Österreichische Umweltprogramm und 63,9 Mio. EUR für die Ausgleichszulage in Benachteiligten Gebieten.
Diese Summen werden an rund 108.000 Antragstellerinnen und Antragsteller für das Österreichische Umweltprogramm und an rund 87.500 Antragstellerinnen und Antragsteller für die Ausgleichszulage in Benachteiligten Gebieten überwiesen.
Zu diesem Auszahlungstermin weist die AMA auch für den Bereich der Ländlichen Entwicklung - Sonstige Maßnahmen (Beispielsweise für die Maßnahme - Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe) rund 31,1 Mio. EUR an.
Bundesminister Rupprechter erlässt Mutterkuh- und Milchkuhzusatzprämien-Verordnung 2013
Ebenso erfolgt am 26. März 2014 die Auszahlung der Mutterkuhprämie, der Mutterkuhprämie für Kalbinnen und der Milchkuhprämie für das Antragsjahr 2013. Insgesamt werden an 57.300 Betriebe 93,2 Mio. EUR ausgezahlt. „Inklusive der national finanzierten Mutterkuh-Zusatzprämie beträgt die Prämienhöhe für eine Mutterkuh beziehungsweise Kalbin 230,00 EUR“, informiert Dipl.-Ing. Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA.Die Milchkuhprämie erhalten alle Bewirtschafter, die am 31. März 2013 über eine einzelbetriebliche Milchquote verfügen (A- und/oder D-Quote). Die Förderhöhe ist mit 52,12 EUR pro Kuh festgesetzt.
Bei der Kalbinnenprämie für Zuchtbetriebe wurde auch im Antragsjahr 2013 die nationale Höchstgrenze überschritten. Es wird somit umgerechnet pro Kalbin 48 % des Prämiensatzes ausbezahlt.
AMA muss bei Direktzahlungen über EUR 2.000 die sogenannte Haushaltsdisziplin berücksichtigen
Für alle Marktordnungszahlungen sind in der Europäischen Kommission Jahresbudgets vereinbart. Kommt es zu einer Überschreitung des jährlichen Haushaltsplans, müssen die Ausgaben entsprechend der Obergrenze gekürzt werden ("Haushaltsdisziplin"). Dieser Mechanismus steht grundsätzlich seit der Einführung der GAP 2003 zur Verfügung. Im Zuge der Auszahlung für das Antragsjahr 2013 muss die Haushaltsdisziplin angewendet werden. Mit der Verordnung (EU) Nr. 1181/2013 vom 19. November 2013 wurde eine Kürzung der Direktzahlungen von 2,45% von der Europäischen Kommission beschlossen. Die Kürzung gilt für alle Direktzahlungen, die den Betrag von 2.000 EUR überschreiten. Diese vorgegebene Kürzung ist im Auszahlungsbescheid der Mutterkuhprämie, die Mutterkuhprämie für Kalbinnen und die Milchkuhprämie 2013 bei den betroffenen Betrieben unter dem Titel "Abzug Haushaltsdisziplin" extra ausgewiesen.Mitteilungen und Bescheide
Die Mitteilungen zu den Zahlungen für das Österreichische Umweltprogramm und die Ausgleichszulage für das Antragsjahr 2013 werden Ende März versendet. Die AMA weist darauf hin, dass es aufgrund von Richtigstellungen aus den Vorjahren, insbesondere von Flächenrichtigstellungen, auch zu Prämienkompensationen und damit zu einer Reduktion des Auszahlungsbetrages kommen kann.Die Bescheide zu den Rinderprämien werden ebenso Ende März und Anfang April versendet. Jene Betriebe, die sowohl Mutterkuhprämie, Mutterkuhprämie für Kalbinnen als auch Milchkuhprämie erhalten, bekommen dafür einen einzigen Prämienbescheid, in dem alle Maßnahmen enthalten sind. Gegen diesen Bescheid kann binnen vier Wochen ab Erhalt Beschwerde eingebracht werden. Seit 1. Jänner 2014 ist das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) für Entscheidungen über Beschwerden gegen Bescheide der AMA zuständig (bis 2013 das Lebensministerium).
Informationen im Internet
Die Auszahlungshöhe je Betrieb kann wieder im Internet-Serviceportal der AMA unter www.eama.at unter Angabe der Betriebsnummer und des PIN-Codes abgerufen werden.Wie bereits in den letzten Jahren bietet die AMA ergänzend zu den Auszahlungen des ÖPUL 2007 einen detaillierten Report aus den Berechnungsdaten über eAMA an. In einer übersichtlichen Auflistung ist die Abrechnung für jede Maßnahme und für jeden Schlag dargestellt. So kann einfach nachvollzogen werden wie sich der Auszahlungsbetrag zusammensetzt. Der Abrechnungsreport ist ab 26. März 2014 im Serviceportal der AMA unter www.eama.at im Bereich "Flächen", Menüpunkt "Abrechnungsreport und ÖPUL 2007" zu finden.
Für etwaige Fragen zu den Auszahlungsergebnissen wird für alle Antragstellerinnen und Antragsteller wieder ein eigenes AMA-Hotlineservice ab dem Tag der Auszahlung zur Verfügung stehen.
Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at