Information an Zuckerrübenbauern
07.03.2014 Rückerstattung bis 30. September 2014
Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes hat der Rat der Europäischen Union am 19. Dezember 2013 die Verordnung (EU) Nr. 1360/2013 erlassen. Mit dieser wurden die Zuckerproduktionsabgaben für die Wirtschaftsjahre 2001/2002 bis 2005/2006 neu festgesetzt.
Die Abgaben, welche durch den Zuckerhersteller an die Agrarmarkt Austria (AMA) abgeführt wurden, sind zum Teil auch von den Zuckerrübenlandwirten getragen worden. Somit besteht für den Zuckerhersteller, als auch für die betroffenen Zuckerrübenlandwirte ein etwaiger Anspruch auf Rückzahlung.
Zuckerrübenlandwirte, die in den betroffenen Wirtschaftsjahren Zuckerrüben an den Zuckerhersteller verkauft haben, wurden bereits mittels Schreiben der AGRANA Zucker GmbH. informiert.
Aufgrund der EU-rechtlich vorgegebenen Fristen wird ersucht, dass sich die betroffenen Anspruchsberechtigten bei der AGRANA Zucker GmbH. melden.
Betroffene Zuckerrübenlandwirte, die kein Schreiben erhalten haben, können nähere Informationen auf der Homepage der AGRANA Zucker GmbH. unter www.agrana.at abrufen. Weiters können sich bei der AGRANA Zucker GmbH. auch jene Personen melden, welche die Rechte und Pflichten der ursprünglichen Zuckerrübenlandwirte zur Gänze übernommen haben (z.B. aufgrund einer Erbschaft).
Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Fachliche Informationen
Agrarmarkt Austria
Michael Meixner
Referatsleiter Zucker, Stärke, Lizenzen
Telefon: 01/33 151-209
Fax: 01/33 151-303
E-Mail: zucker@ama.gv.at
Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at
Die Abgaben, welche durch den Zuckerhersteller an die Agrarmarkt Austria (AMA) abgeführt wurden, sind zum Teil auch von den Zuckerrübenlandwirten getragen worden. Somit besteht für den Zuckerhersteller, als auch für die betroffenen Zuckerrübenlandwirte ein etwaiger Anspruch auf Rückzahlung.
Zuckerrübenlandwirte, die in den betroffenen Wirtschaftsjahren Zuckerrüben an den Zuckerhersteller verkauft haben, wurden bereits mittels Schreiben der AGRANA Zucker GmbH. informiert.
AMA überweist an AGRANA Zucker GmbH.
Die AMA wird die etwaigen Rückzahlungsbeträge zuzüglich Zinsen an die AGRANA Zucker GmbH. überweisen. Die Auszahlung des von den Zuckerrübenlandwirten getragenen Anteils der erhobenen Produktionsabgaben erfolgt durch die AGRANA Zucker GmbH. an die Anspruchsberechtigten zuzüglich Zinsen bis spätestens 30. September 2014.Aufgrund der EU-rechtlich vorgegebenen Fristen wird ersucht, dass sich die betroffenen Anspruchsberechtigten bei der AGRANA Zucker GmbH. melden.
Betroffene Zuckerrübenlandwirte, die kein Schreiben erhalten haben, können nähere Informationen auf der Homepage der AGRANA Zucker GmbH. unter www.agrana.at abrufen. Weiters können sich bei der AGRANA Zucker GmbH. auch jene Personen melden, welche die Rechte und Pflichten der ursprünglichen Zuckerrübenlandwirte zur Gänze übernommen haben (z.B. aufgrund einer Erbschaft).
Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Fachliche Informationen
Agrarmarkt Austria
Michael Meixner
Referatsleiter Zucker, Stärke, Lizenzen
Telefon: 01/33 151-209
Fax: 01/33 151-303
E-Mail: zucker@ama.gv.at
Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at