Überweisung für die Ländliche Entwicklung - Nachberechnung der Einheitlichen Betriebsprämie für das Antragsjahr 2011
27.08.2014 Aufhebung der Sanktionen auf Almen aufgrund Erklärungen nach dem Marktordnungs-Gesetz und Landwirtschaftskammer-Bestätigungen
Mit dem Bescheid Einheitliche Betriebsprämie, der am 28. August 2014 versendet wird, informiert die Agrarmarkt Austria (AMA) unter anderem, dass der Sanktionsbetrag für Almen betreffend die Betriebsprämie (EBP) für das Antragsjahr 2011 wieder ausbezahlt wird.
Bei der Almflächenermittlung wurden in der Vergangenheit Abweichungen festgestellt. Deshalb wurde die EBP von Auftreibern auf Almen teilweise oder zur Gänze wieder zurückgefordert. Nach den bisherigen rechtlichen Vorgaben mussten diese Sanktionsregelungen angewendet werden, wenn es Flächenverringerungen von mehr als drei Prozent gegeben hat. Auf politischer Ebene, unter anderem im Rahmen der Task Force Almen, gab es daher schon seit einiger Zeit Bemühungen, rechtlich abgesicherte Wege zu finden, um von diesen Sanktionen abzusehen.
In der aktuellen Novelle des Marktordnungs-Gesetzes gibt es jetzt eine neue Regelung für Auftreiber auf Almen. Erklärungen beziehungsweise Anträge von auftreibenden Betriebsinhabern können demnach zu einer Aufhebung der Sanktionen führen. Rückforderungen aufgrund von Richtigstellungen von Flächen bleiben aber weiterhin aufrecht.
In bestimmten Fällen wurden auch von den Landwirtschaftskammern Bestätigungen ausgestellt. Diese Bestätigungen können ebenfalls zu einer Aufhebung der Sanktionen führen.
In Summe wurden insbesondere aufgrund der Erklärungen nach dem Marktordnungs-Gesetz und der Bestätigungen der Landwirtschaftskammern rund 1 Mio. EUR berechnet.
Die einbehaltenen Sanktionsbeträge für die übrigen Antragsjahre werden voraussichtlich an folgenden Terminen ausbezahlt:
Dafür kann es mehrere Gründe geben, beispielsweise:
die Maßnahme „Naturschutz“ mit einer Auszahlungssumme von rund 1. Mio. EUR.
Die Mittel für die Regional- und Investitionsoffensive, "Sonstige Maßnahmen" der Ländlichen Entwicklung, werden monatlich ausbezahlt.
Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at
Bei der Almflächenermittlung wurden in der Vergangenheit Abweichungen festgestellt. Deshalb wurde die EBP von Auftreibern auf Almen teilweise oder zur Gänze wieder zurückgefordert. Nach den bisherigen rechtlichen Vorgaben mussten diese Sanktionsregelungen angewendet werden, wenn es Flächenverringerungen von mehr als drei Prozent gegeben hat. Auf politischer Ebene, unter anderem im Rahmen der Task Force Almen, gab es daher schon seit einiger Zeit Bemühungen, rechtlich abgesicherte Wege zu finden, um von diesen Sanktionen abzusehen.
In der aktuellen Novelle des Marktordnungs-Gesetzes gibt es jetzt eine neue Regelung für Auftreiber auf Almen. Erklärungen beziehungsweise Anträge von auftreibenden Betriebsinhabern können demnach zu einer Aufhebung der Sanktionen führen. Rückforderungen aufgrund von Richtigstellungen von Flächen bleiben aber weiterhin aufrecht.
In bestimmten Fällen wurden auch von den Landwirtschaftskammern Bestätigungen ausgestellt. Diese Bestätigungen können ebenfalls zu einer Aufhebung der Sanktionen führen.
In Summe wurden insbesondere aufgrund der Erklärungen nach dem Marktordnungs-Gesetz und der Bestätigungen der Landwirtschaftskammern rund 1 Mio. EUR berechnet.
Die einbehaltenen Sanktionsbeträge für die übrigen Antragsjahre werden voraussichtlich an folgenden Terminen ausbezahlt:
- Einheitliche Betriebsprämie 2012: Ende September 2014
- Einheitliche Betriebsprämie 2013: Ende Oktober 2014
- Einheitliche Betriebsprämie 2005 - 2008: Ende November 2014
- Einheitliche Betriebsprämie 2009 und 2010: Ende Dezember 2014
Dafür kann es mehrere Gründe geben, beispielsweise:
- Es gab im betreffenden Antragsjahr eine Rückforderung aufgrund der Korrektur von Flächen. Es wurden aber keine Sanktionen berechnet.
- Erklärungen beziehungsweise Anträge wurden nicht von Auftreibern auf Almen sondern von Almobmännern (sind von der neuen Regelung ausgenommen) eingebracht.
Ländliche Entwicklung
Rund 2.500 Betriebe erhalten Ende August im Rahmen der "Regional- und Investitionsoffensive der Ländlichen Entwicklung" rund 16,8 Mio. EUR. Davon betrifft ein Teil beispielsweise die Maßnahme "Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe" mit einer Auszahlungssumme von 1,6 Mio. EUR oderdie Maßnahme „Naturschutz“ mit einer Auszahlungssumme von rund 1. Mio. EUR.
Die Mittel für die Regional- und Investitionsoffensive, "Sonstige Maßnahmen" der Ländlichen Entwicklung, werden monatlich ausbezahlt.
Beschwerde
Eine Beschwerde ist innerhalb von vier Wochen ab Zustellung des Bescheides bei der AMA einzubringen. Jene Landwirte, die gegen den EBP-Bescheid eine Beschwerde eingebracht haben und das neue Berechnungsergebnis dem Vorbringen in der Beschwerde nicht gänzlich entspricht, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Vorlage der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (Vorlageantrag) zu stellen. Dieser Antrag ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Abänderungsbescheids an die AMA zu richten.AMA-Hotline
Für Fragen zur Auszahlung und zum Bescheid stehen die Mitarbeiter der AMA, Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr, Freitag von 9 bis 12 Uhr durchgehend zur Verfügung.- Einheitliche Betriebsprämie: Telefon 01/333 71 16
- Ländliche Entwicklung: Telefon 01/334 39 54
Informationen im Internet
Bescheid-Zusatzinformationen sowie Auszahlungsergebnisse und die Kontoinformationen stehen im Internetserviceportal der AMA zur Verfügung. Mittels Betriebsnummer und PIN-Code können Sie über die Adresse www.eama.at Ihre Daten abrufen.Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at