Von der vorläufigen Almreferenzfläche zur endgültigen Almreferenzfläche

15.01.2014

In den nächsten Wochen informiert die Agrarmarkt Austria (AMA) detailliert über die Voraussetzungen und zum Teil neue Vorgangsweise bezüglich der Antragstellung 2014 bei Almen. Der erste Teil beschreibt umfassend den Weg von der vorläufigen Almreferenzfläche zur endgültigen Almreferenzfläche.

Alle Antragsteller von Almen (rd. 8.400) erhalten in den nächsten Tagen ein Schreiben der AMA, in dem die vorläufige Almreferenzfläche mitgeteilt wird. Welcher, beziehungsweise ob ein Handlungsbedarf für die Antragsteller besteht, wird in diesem Schreiben genau beschrieben.

Grundsätzlich

Gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1122/2009 ist es erforderlich, dass für jede Referenzfläche, egal ob auf der Alm oder auf dem Heimbetrieb, lagegenau ein maximal beantragbares Flächenausmaß festgesetzt wird. Dies ist die beihilfefähige Höchstfläche. Über dieses Ausmaß hinaus kann im laufenden Antragsjahr keine Gewährung von Direkt- und Ausgleichszahlungen erfolgen.
Bisher wurde diese Almreferenzfläche im Zuge der Antragstellung, wie in der INVEKOS-GIS-Verordnung ermöglicht, durch die beauftragten Landwirtschaftskammern durchgeführt. Für den Mehrfachantrag Flächen 2014 legt die AMA entsprechend der nationalen INVEKOS-GIS-Verordnung 2011 (BGBl II Nr. 330/2011 idgF) und den Vorgaben des BMLFUW die Referenzfläche für Almen erstmals in einem neuen Verfahren fest. Dazu wird allen Alm-Antragstellern rechtzeitig vor der Antragstellung des Mehrfachantrages von der AMA eine vorläufige Referenzfläche zur Überprüfung übermittelt.

Was genau hat jetzt die AMA getan und wie bekomme ich die vorläufige Almreferenzfläche übermittelt?

Die AMA hat nunmehr dort, wo neue Luftbildaufnahmen vorliegen beziehungsweise nach Abschluss der Vor-Ort-Kontrollen im vorigen Jahr bereits die Almreferenzflächen auf die neuen Gegebenheiten hin aktualisiert. So werden zum Beispiel Ergebnisse aus einer Vor-Ort-Kontrolle 2013 auch bei Vorhandensein neuer Luftbildaufnahmen korrekt und lagegenau als vorläufige Referenzfläche 2014 mitgeteilt.
Die vorläufige Almreferenzfläche selbst wird mit einem personalisierten Schreiben ab Mitte Jänner 2014 von der AMA direkt dem Antragsteller zugeschickt.
Diesem Schreiben liegt jedenfalls ein Referenzflächenauswertungsformular bei, auf dem die konkreten und gegebenenfalls aktualisierten Referenzangaben ersichtlich sind. Bei Vorhandensein von neuen Luftbildaufnahmen liegt auch zusätzlich eine neue Hofkarte in Papierform bei. Bitte beachten Sie auf alle Fälle die in diesem Schreiben genau dargestellte Fallkonstellation für Ihren Betrieb.

Warum habe ich als Antragsteller überhaupt Handlungsbedarf?

Gemäß der nationalen INVEKOS-GIS-Verordnung 2011 (BGBl II Nr. 330/2011 idgF) hat der antragstellende Landwirt Mitwirkungspflicht bei der Ermittlung der maximal beihilfefähigen Fläche.
Deswegen versendet die AMA die Almreferenzfläche als vorläufige, durch Ihr Mitwirken wird diese Fläche zu einer endgültigen Almreferenzfläche.

Wie kann ich diese vorläufigen Almreferenzflächen überprüfen?

Dazu gibt es jetzt drei Möglichkeiten:
  • wenn eine neue Luftbildaufnahme vorhanden ist, wird Ihnen auch eine gedruckte Hofkarte in Papierform zugesendet (dies ist in ca 40 % der Fälle zutreffend)
  • Überprüfung der elektronischen Hofkarte (INVEKOS-GIS) via www.eama.at (Anleitung Überprüfung)
  • Sie nehmen die Hilfestellung Ihrer örtlich zuständigen Bezirksbauernkammer in Anspruch

Handlungsbedarf im Sinne der Referenz derzeit nur, wenn die mitgeteilte vorläufige Referenzfläche nachweisbar zu klein ist:

Ist die vorläufige Referenzfläche von der AMA kleiner als von Ihnen nachgewiesen werden kann, haben Sie Handlungsbedarf. Bitte beachten Sie den Endtermin 07. Februar 2014.
Liegt kein Handlungsbedarf vor, wird die von der AMA vorgeschlagene vorläufige Almreferenz zur endgültigen Almreferenz für das Antragsjahr 2014.

Überprüfung Schlag für Schlag:

Überprüfen Sie nun Schlag für Schlag, ob die vorläufige Referenzfläche den Gegebenheiten in der Natur entspricht. Der auf der Hofkarte mit einer Nummerierung versehene Schlag findet sich auch auf dem Referenzflächenauswertungsformular wieder. Die Überprüfung wird in den meisten Fällen keinen Handlungsbedarf ergeben, da Vor-Ort-Kontrollergebnisse bereits eingearbeitet sind. Achten Sie jedoch bitte auf allfällige Änderungen in der Natur. Bei einer Überprüfung via www.eama.at beachten Sie bitte die Ablaufbeschreibung im personalisierten Schreiben beziehungsweise die unter www.eama.at online zur Verfügung gestellte Ablaufbeschreibung. Liegt kein Handlungsbedarf vor, wird die vorläufige Almreferenzfläche zur endgültigen Almreferenzfläche.

Mögliche Fälle warum aus Ihrer Sicht die vorläufige Almreferenzfläche zu erhöhen wäre:

  • Der Überschirmungsgrad auf baumbestandenen Flächen muss verringert (= mehr Futterfläche) werden.
  • Verringerung des NLN (= nicht landwirtschaftliche Nutzfläche)-Faktors (= mehr Futterfläche).
  • Ein betroffener Schlag liegt nicht lagegenau.
  • Alm-Außengrenze muss angepasst werden. Dieser Änderung kann durch die örtlich zuständige Bezirksbauernkammer vorgenommen werden.
Notwendige Flächenverringerungen (z.B. durch Auszäunungen, Aufforstungen, Bauführungen, …) sind im Zuge der Mehrfachantrag-Flächen 2014 Antragsstellung zu berücksichtigen.

Wie und bis wann kann ich einen erkannten Handlungsbedarf melden?

Nach Durchführung der Änderungen ist das entsprechende Formular „Antrag auf Änderung der Referenzfläche“ zu erzeugen, auszudrucken und gemeinsam mit dem „Referenzflächenauswertungsformular“ und - wenn vorhanden - mit Nachweisen versehen (z.B. Fotoaufnahmen) an die Agrarmarkt Austria, Dresdner Straße 70, 1200 Wien, Referat 16 bis spätestens Freitag, den 07. Februar 2014 zu übermitteln.

Der Antrag auf Änderung der Referenzfläche dient als Grundlage der inhaltlichen Prüfung zur Festlegung der endgültigen Almreferenzfläche durch die AMA.

Wie und wann bekomme ich Information über meine endgültige Almreferenzfläche im Falle eines Referenzänderungsantrages?

Sie bekommen als Antragsteller nach Abschluss dieser Prüfung eine schriftliche Information über die endgültige Almreferenzfläche bis spätestens Ende März 2014 zeitgerecht vor der Antragstellung des Mehrfachantrages 2014.
Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: