Grünbrachen als Futterflächen freigegeben
14.08.2015 Sofortmaßnahmen gegen drohende Futtermittelknappheit
Aufgrund der außergewöhnlichen Trockenheit und Hitze sind in weiten Teilen Österreichs große Ertragsausfälle bei landwirtschaftlichen Kulturen zu befürchten. Um die drohende Futtermittelknappheit zu verhindern, hat Bundesminister Andrä Rupprechter erste Maßnahmen veranlasst. Per Erlass des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft- Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) werden die sogenannten Grünbrachen als Futterflächen freigegeben.
Die geförderten ökologischen Vorrangflächen können ab sofort in den besonders betroffenen Gebieten für Futter- und Weidezwecke genützt werden. Das gilt für die Bundesländer Oberösterreich, Niederösterreich, Burgenland und Wien sowie für die Bezirke Oststeiermark, Südoststeiermark und Weiz in der Steiermark sowie Hermagor, Villach, Villach Land, Klagenfurt, Klagenfurt Land, St. Veit, Wolfsberg und Völkermarkt in Kärnten.
Zudem wird österreichweit die Nutzung von Acker-Biodiversitätsflächen zur Futtermittelproduktion – etwa Klee-Anbau - erlaubt. Bedingungen wie das Verbot von Dünge- und Pflanzenschutzmittel bleiben aufrecht.
Der BMLFUW-Erlass betrifft Flächen, die über Direktzahlungen oder das ÖPUL-Programm gefördert werden. Unter besonderen Umständen können hier die Förderkriterien und die Nutzungsbestimmungen angepasst werden.
Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Die geförderten ökologischen Vorrangflächen können ab sofort in den besonders betroffenen Gebieten für Futter- und Weidezwecke genützt werden. Das gilt für die Bundesländer Oberösterreich, Niederösterreich, Burgenland und Wien sowie für die Bezirke Oststeiermark, Südoststeiermark und Weiz in der Steiermark sowie Hermagor, Villach, Villach Land, Klagenfurt, Klagenfurt Land, St. Veit, Wolfsberg und Völkermarkt in Kärnten.
Zudem wird österreichweit die Nutzung von Acker-Biodiversitätsflächen zur Futtermittelproduktion – etwa Klee-Anbau - erlaubt. Bedingungen wie das Verbot von Dünge- und Pflanzenschutzmittel bleiben aufrecht.
Der BMLFUW-Erlass betrifft Flächen, die über Direktzahlungen oder das ÖPUL-Programm gefördert werden. Unter besonderen Umständen können hier die Förderkriterien und die Nutzungsbestimmungen angepasst werden.
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Presse
Agrarmarkt Austria
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Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
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