EU-Milchreduktionsmenge in der 2. Antragsperiode überschritten
20.10.2016 Kürzungsfaktor notwendigDa die gesamte zur Verfügung stehende Menge von 12.198,563 Tonnen in der 2. Antragsperiode (Reduktionszeitraum November 2016 - Jänner 2017) überschritten wurde, ist ein Kürzungsfaktor notwendig.
Die beantragte Reduktionsmenge muss mit dem Kürzungsfaktor 0,12462762 multipliziert werden, um die genehmigte beihilfefähige Reduktionsmenge zu berechnen.
Beispiel:
- Beantragte, beihilfefähige Reduktionsmenge: 5.000 kg
- Kürzungsfaktor: 0,12462762
- Berechnung: 5.000 x 0,12462762
- genehmigte beihilfefähige Reduktionsmenge: 623,1381 kg
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Agrarmarkt Austria
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