Hauptauszahlung am 20. Dezember 2016 - In Summe rund 1,2 Mrd. EUR

20.12.2016

Für das Antragsjahr 2016 werden die Direktzahlungen bei Betrieben mit abgeschlossener Vor-Ort-Kontrolle zu 100 % angewiesen. Beim Österreichischen Agrarumweltprogramm und der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete für das Antragsjahr 2016 kommt es zur Überweisung von 75 % der betrieblichen Zahlungen. Zudem werden bei diesem Auszahlungstermin auch Nachberechnungen der Vorjahre berücksichtigt. Ebenso wird auch die nationale Bio-Übergangsmaßnahme des Jahres 2014 angewiesen.

"Mit der Hauptauszahlung für das Österreichische Agrarumweltprogramm ÖPUL, der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und den Direktzahlungen für das Antragsjahr 2016 erhalten Österreichs Bäuerinnen und Bauern am 20. Dezember 2016 rund 1,2 Mrd. EUR", informiert Dipl.-Ing. Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der Agrarmarkt Austria.

Österreichisches Umweltprogramm (ÖPUL) 2016

Das ÖPUL 2015 basiert auf dem Programm zur "Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020". Um den Vorgaben der Europäischen Union zu entsprechen und dennoch eine Zahlung gewähren zu können, erfolgt für das Antragsjahr 2016, wie schon in den Vorjahren, eine Zahlung des voraussichtlich zu gewährenden Betrages in der Höhe von 75 % an alle ÖPUL-Antragsteller. Der Auszahlungsbetrag beträgt rund 304,5 Mio. EUR. Die Restzahlung erfolgt voraussichtlich am 27. April 2017. Für die Bio-Übergangsmaßnahme 2014 kommt es gemäß der nationalen Sonderrichtlinie zur Anweisung von rund 580.000 EUR.

Ausgleichszulage in Benachteiligten Gebieten (AZ) 2016

Um den Vorgaben der Europäischen Union zu entsprechen und dennoch eine Zahlung gewähren zu können, erfolgt bei der Ausgleichszulage für das Antragsjahr 2016, wie schon in den Vorjahren, eine Zahlung des voraussichtlich zu gewährenden Betrages in der Höhe von 75 % an alle AZ-Antragsteller. Das Auszahlungsvolumen der Berechnung für die AZ beträgt rund 191,7 Mio. EUR. Die Restzahlung erfolgt voraussichtlich am 27. April 2017.

Direktzahlungen

Der österreichweite Auszahlungsbetrag beträgt rund 665,4 Mio. EUR. Die Direktzahlungen sind in einzelne Maßnahmen unterteilt. Eine Zahlungsanweisung für Direktzahlungen darf gemäß geltenden EU-Vorgaben erst nach Abschluss sämtlicher Kontrollen zur Beihilfefähigkeit eines Antrages erfolgen. Daher ist es nicht möglich, alle Betriebe, die einen Antrag im Rahmen des Mehrfachantrages Flächen 2016 gestellt haben, bei der Auszahlung im Dezember 2016 zu berücksichtigen. Die betroffenen Betriebe (rund 1.900) wurden von der AMA darüber schriftlich informiert. Die Auszahlung der Direktzahlungen 2016 für die jetzt nicht berücksichtigten Betriebe erfolgt voraussichtlich am 27. April 2017. Direktzahlungen über EUR 2000 sind gemäß EU-Verordnung 2016/1948 im Rahmen der sogenannten Haushaltsdisziplin, wie auch schon in den Vorjahren, um rund 1,3 % zu kürzen. Dieser Kürzungsbetrag konnte jedoch in den Vorjahren wieder auf Basis geltender EU-Verordnungen  an die Antragsteller rückerstattet werden. Es ist davon auszugehen, dass dies auch im Jahr 2017 der Fall sein wird.

Bescheid- Mitteilungsversand

Die Mitteilungen und Bescheide zu den Abrechnungen werden gestaffelt am 5. Jänner 2017 (an die Bundesländer Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich und Wien) und am 10. Jänner 2017 (an die restlichen Bundesländer) versandt. Darin wird einzelbetrieblich genau erläutert, wie sich die jeweiligen Auszahlungsbeträge konkret zusammensetzen und errechnen. Wesentlich ist, dass für allfällige Beschwerden gegen Bescheide oder Einsprüche gegen Mitteilungen die Frist mit der Zustellung zu laufen beginnt. Nähere Informationen zu den Auszahlungsbeträgen können aus den einzelnen Merkblättern der AMA (insbesondere Prämienhöhen oder -auflagen im Detail) entnommen werden.

Informationen unter www.eama.at

Bereits ab 20. Dezember 2016 kann unter www.eama.at im Bereich „Konto“ der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos eingesehen werden. Die Auszahlungsmitteilungen beziehungsweise die Auszahlungsbescheide sind ab 5. Jänner 2017 betriebsbezogen im Bereich „ePostkasten“ einsehbar. Im ÖPUL-Abrechnungsreport kann von den ÖPUL-Teilnehmern ab 5. Jänner 2017 einfach nachvollzogen werden, welche Daten für die Berechnung herangezogen wurden und aus welchen Prämien sich die Auszahlung zusammensetzt.
Zusätzlich bietet die Agrarmarkt Austria eine Telefonhotline an beziehungsweise stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksbauernkammer/Außenstelle/Bezirksreferat gerne zur Verfügung.

Rufnummern der AMA-Telefonhotline:

  • Direktzahlungen: 01/333 71 16
  • ÖPUL: 01/331 29
  • AZ: 01/337 59

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at