182 Mio. EUR für Ländliche Entwicklung und Direktzahlungen

27.04.2017 Versand der Mitteilungen und Bescheide Mitte Mai 2017

Am 27. April 2017 erfolgen planmäßig die Restzahlungen von rund 102 Mio. EUR für das Österreichische Agrarumweltprogramm, rund 62 Mio. EUR für die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten und rund 18 Mio. EUR für Direktzahlungen.

Die Hauptauszahlung für das Österreichische Agrarumweltprogramm ÖPUL (75 %), der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (75 %) und den Direktzahlungen für das Antragsjahr 2016 fand bereits am 20. Dezember 2016 statt.  

Österreichisches Agrarumweltprogramm ÖPUL 2015

Die Zahlungen sind im Wesentlichen auf die Restzahlung in Höhe von 25 % für das Antragsjahr 2016 zurückzuführen. Darüber hinaus wirken sich die Einarbeitung von diversen Korrekturen und Einsprüchen auf die Berechnungsergebnisse aus.

Die AMA hat erstmals im ÖPUL 2015 im Zuge der Nachberechnung eine Überprüfung auf Einhaltung der Verpflichtungsdauer mittels einer Verwaltungskontrolle zwischen den Jahren 2015 und 2016 durchgeführt. Die diesbezüglichen Sachverhaltserhebungen für das Antragsjahr 2015 werden gemeinsam mit den Nachberechnungsmitteilungen versandt. Im ÖPUL 2015 gilt die Regelung, dass bei Verlust der Verfügungsgewalt von einzelnen Flächen oder bei Verlust des gesamten Betriebs die Verpflichtungen ohne Rückzahlung der Vorjahre auslaufen können. Dies ist eine wesentliche Vereinfachung im Vergleich zur vergangenen Programmperiode. Im Falle eines Bewirtschafterwechsels auf dem Betrieb müssen die Verpflichtungen weitergeführt werden.

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

Der größte Teil der Zahlungen betrifft die Restzahlung in Höhe von 25 % für das Antragsjahr 2016. Die Einarbeitung von diversen Korrekturen und Ersuchen um Richtigstellungen können sich auch auf die Berechnungsergebnisse auswirken.

Direktzahlungen

Aufgrund einer Änderung der VO (EU) Nr. 1307/2013 musste der nationale Durchschnittswert für die Festlegung der Zahlung für Junglandwirte neu berechnet werden. Die Zahlung je Zahlungsanspruch (ZA) wurde für das Top-up auf nunmehr EUR 75,86 festgelegt (ursprünglich EUR 73,64). Dieser Wert gilt für die gesamten 5 Jahre, in denen das Top-up gezahlt werden kann. Da die nationale Obergrenze (2 % vom Anhang II der VO (EU) 1307/2013) für das Kalenderjahr 2016 überschritten worden ist, kommt für das Antragsjahr 2016 ein Kürzungsfaktor von 0,94 zur Anwendung. Mit der Auszahlung am 27. April 2017 fließen einerseits die neuen Werte betreffend das Antragsjahr 2016 in die Berechnung ein und andererseits werden die noch offenen Anträge, die aufgrund von fehlenden oder unzureichenden Ausbildungsnachweisen bei der Auszahlung im Dezember 2016 nicht berücksichtigt werden konnten, ausgezahlt. Betreffend das Antragsjahr 2015 werden die neuen Top-up Werte voraussichtlich mit der Auszahlung am 30. August 2017 zur Anwendung kommen.

18,3 Mio. EUR für Projektförderung

Zu diesem Auszahlungstermin weist die AMA auch für den Bereich der Ländlichen Entwicklung - Projektförderung (beispielsweise für "Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung") rund 18,3 Mio. EUR an. Weiters kommen bei den WEIN-Maßnahmen rund 1 Mio. EUR zur Auszahlung. Davon betrifft ein großer Teil die Maßnahme "Weingartenumstellung".

Mitteilungen und Bescheide

Die Mitteilungen und Bescheide zu den Abrechnungen des Österreichischen Agrarumweltprogramms, der Ausgleichszulage, den Projektförderungen der Ländlichen Entwicklung, den Direktzahlungen und der Milchreduktionsbeihilfe werden Mitte Mai 2017 versendet.

Informationen im Internet

Die Auszahlungshöhe je Betrieb kann wieder im Internet-Serviceportal der AMA unter www.eama.at  nach Eingabe Ihrer Zugangsdaten abgerufen werden.

Die AMA bietet ergänzend zu den Auszahlungen des ÖPUL 2015 einen detaillierten Report aus den Berechnungsdaten über eAMA an. In einer übersichtlichen Auflistung ist die Abrechnung für jede Maßnahme und für jeden Schlag dargestellt. So kann einfach nachvollzogen werden, wie sich der Auszahlungsbetrag zusammensetzt. Der Abrechnungsreport ist im Serviceportal der AMA unter www.eama.at im Bereich "Flächen", Menüpunkt "Abrechnungsreport und Mitteilung ÖPUL" zu finden.

Für etwaige Fragen zu den Auszahlungsergebnissen wird für alle Antragstellerinnen und Antragsteller wieder eine eigene AMA-Hotline ab dem Tag der Auszahlung zur Verfügung stehen.

Rufnummern der AMA-Telefonhotline

  • Direktzahlungen: 01/333 71 16
  • ÖPUL: 01/331 29
  • AZ: 01/337 59
  • Projektförderung: 01/334 39 54

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at