Lagerung von Schadholz auf beihilfefähigen Flächen
12.09.2017 Ausnahmeregelung wegen sehr starkem BorkenkäferbefallAuf Basis eines Erlasses des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) vom 12. September 2017 wird folgende Regelung bekannt gegeben:
Auf Grund eines für den Borkenkäfer besonders günstigen Witterungsverlaufs seit dem Frühjahr 2017 sind aktuell Teile Österreichs von einem sehr starken Borkenkäferbefall betroffen. Zur Vermeidung einer weiteren Verbreitung dieses Schädlings müssen daher rasch forstwirtschaftliche Maßnahmen ergriffen werden.
Eine Lagerung des Schadholzes auf beihilfefähigen Flächen ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen als Fall höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände möglich, wenn die nachstehenden Bedingungen eingehalten werden:
- Der Antragsteller hat die notwendige Grundinanspruchnahme für die Lagerung von Schadholz spätestens 15 Arbeitstage ab Lagerbeginn der AMA unter Angabe der Feldstücks- und Schlagnummern zu melden.
- Die Lagerung erfolgt längstens bis 31.12.2017 und nur auf Flächen in den betroffenen Gebieten lt. Anhang.
- Die betroffenen Flächen sind nach Ende der Schadholzlagerung unverzüglich wieder in einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu versetzen. Die Verfestigung bzw. Schotterung der betroffenen Flächen ist auf das für die Lagerung zeitlich und räumlich unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMA unter der Telefonnummer 01/333 71 16 und der E-Mailadresse gap@ama.gv.at gerne zur Verfügung.
Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
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