Abgabe des Mehrfachantrages-Flächen bis 15. Juni 2020 möglich
20.04.2020 Abgabefrist statt 15. Mai um einen Monat aufgrund der derzeit herrschenden Ausnahmesituation verlängertDie von Österreich angefragte Verlängerung der Antragsfrist für den Mehrfachantrag-Flächen 2020 wurde von der Europäischen Kommission genehmigt. Damit verschieben sich die relevanten Fristen um einen Monat und es gilt die elektronische Abgabe des Mehrfachantrages-Flächen 2020 bis inklusive Montag, den 15. Juni 2020, als fristgerecht. Zahlungen für Anträge, die von 16. Juni 2020 bis inklusive 10. Juli 2020 in der AMA einlangen, sind je Arbeitstag um 1 % gekürzt zu berücksichtigen. Anträge, die ab 11. Juli 2020 an die AMA gesendet werden, gelten als zu spät eingereicht und können keine Prämienzahlung mehr auslösen.
Die Beantragung des Mehrfachantrages-Flächen erfolgt entweder durch den Antragsteller selbst über www.eama.at oder durch Inanspruchnahme der Bezirksbauernkammer beziehungsweise des Bezirksreferates als Dienstleister für die elektronische Antragsabgabe. Die Landwirtschaftskammern werden die betroffenen Betriebe, deren Abgabetermin verschoben werden musste, zur Antragstellung einladen.
Nach dem Absenden des Mehrfachantrages-Flächen erhält der Antragsteller eine Meldung, die das erfolgreiche Absenden mit Datum und Uhrzeit bestätigt. Sämtliche antragsrelevanten Dokumente werden im elektronischen Archiv (eArchiv) gespeichert und sind jederzeit abrufbar. Es wird empfohlen, die Antragstellung trotz der verlängerten Frist zeitgerecht, jedenfalls aber rechtzeitig (einige Tage) vor dem letztmöglichen Abgabetermin abzuschließen.
Zeiträume für die Antragseinreichung
Antragseinreichung | rechtzeitig | verspätet | zu spät |
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Mehrfachantrag Flächen 2020 | bis Montag, den 15.06.2020 | von Dienstag, den 16.06. bis Freitag, den 10.07.2020 | ab Samstag, den 11.07.2020 |
Beilage Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste 2020 | bis Mittwoch, den 15.07.2020 | - | ab Donnerstag, den 16.07.2020 |
Bei zeitgerechter Einreichung des Mehrfachantrages-Flächen können bis Dienstag, den 30. Juni 2020 Korrekturen ohne Prämienabzug vorgenommen werden.
Einstieg und Antragstellung mit der Handy-Signatur
Neben der Handy-Signatur ist es auch noch möglich, mit dem PIN-Code ins Serviceportal www.eama.at einzusteigen und den Mehrfachantrag-Flächen abzusenden.
Weitere Informationen
Ein Handbuch zur elektronischen Antragstellung des Mehrfachantrages-Flächen 2020, Hinweise zur Programmbedienung sowie Videoanleitungen stehen online zur Verfügung. Die aktuellen Unterlagen mit fachlichen Informationen und Ausfüllanleitung, einen Leitfaden zur elektronischen Antragstellung sowie Videoanleitungen finden Sie unter: https://www.ama.at/Fachliche-Informationen/Mehrfachantrag-Flaechen.
Sollten bei der Erfassung Probleme auftreten, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMA unter der Telefonnummer 050 3151 99 und der E-Mailadresse einstiegshilfe@ama.gv.at gerne zur Verfügung.