Förderungsansuchen gemäß Härtefallfondsrichtlinie Land- und Forstwirtschaft ausgezahlt
03.04.2020 Unbürokratische Antragstellung als BasisDie Agrarmarkt Austria (AMA) wickelt die COVID-10-Härtefallförderung für die Land- und Forstwirtschaft ab und hat alles unternommen, dass die Förderwerber rasch und unbürokratisch zu Unterstützungsleistungen kommen.
Betroffene Land- und Forstwirte können seit Montag, den 30. März 2020, unkompliziert einen Antrag über www.eama.at stellen.
Über 80 Prozent der eingereichten Anträge konnten heute bereits ausgezahlt werden. Die schriftlichen Mitteilungen zu dieser Auszahlung werden ebenfalls am 3. April 2020 an die betroffenen Antragsteller versendet.
Ansuchen der Phase 1 des Härtefallfonds können nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel noch bis spätestens 31.12.2020 gestellt werden. Die Anträge werden jeweils tagesaktuell bearbeitet und werden regelmäßig zur Auszahlung gebracht.
Mitte April 2020 startet die Phase 2 des Härtefall-Fonds mit neuen Kriterien (über den genauen Zeitpunkt erfolgt noch eine gesonderte Information).
Für Fragen stehen ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMA gerne unter le-projekte@ama.gv.at oder der AMA-Telefonhotline: 050 3151 99 (Bereich Ländliche Entwicklung/Projekte) zur Verfügung.