Härtefallfonds: Antragstellung aufgrund Einarbeitung der Änderungen der Richtlinie kurzzeitig unterbrochen

06.05.2020

Eine Änderung der Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen wurde am 06.05.2020 veröffentlicht. Die Änderungen erfordern Umstellungsarbeiten in/durch die AMA, daher ist ab 07.05.2020 die Möglichkeit der Antragstellung unterbrochen.

Alle bis heute 23:30 Uhr nicht abgesendeten  Entwürfe werden gelöscht. Eine Antragstellung mit den neuen Formularen und aktualisierten Merkblättern mit den detaillierten Bedingungen wird voraussichtlich am 09.05.2020 wieder möglich sein.

Wir informieren hier, halten Sie sich bitte auf dem Laufenden.