Antragstellung Mehrfachantrag 2023

23.11.2022 ÖPUL-Maßnahmen erstmalig im Mehrfachantrag bis 31. Dezember 2022 zu beantragen

Für die Antragstellung zum Mehrfachantrag 2023 ergeben sich aufgrund der neuen Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowohl inhaltlich als auch organisatorisch notwendige Änderungen. Eine wesentliche Rolle kommt dabei dem von der Europäischen Union genehmigten GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 zu.

Die rechtliche Umsetzung des GAP-Strategieplans erfolgt national durch das Marktordnungsgesetz 2021, die GAP-Strategieplan Anwendungsverordnung und die Sonderrichtlinien des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML).

Die Regelungen für die neue Periode werden mit 1. Jänner 2023 in Kraft treten. Der ÖPUL-Herbstantrag entfällt. Dadurch müssen die ÖPUL-Maßnahmen für die neue Periode bereits ab jetzt im Mehrfachantrag bis spätestens am 31. Dezember beantragt werden. Achtung: Es gibt keine Nachfrist! Wird der Antragstermin nicht eingehalten, ist der Maßnahmeneinstieg erst wieder im Herbst 2023 für das Antragsjahr 2024 möglich.

Ende Oktober 2022 hat die Agrarmarkt Austria (AMA) einen Brief mit Informationen zur Antragstellung an alle Betriebe versendet, die 2022 einen Mehrfachantrag-Flächen abgegeben haben. Betriebe, die bei „Mein Postkorb“ angemeldet sind, erhielten den Brief elektronisch.

Zeiträume für die Antragseinreichung

Frist bis spätestens am (ohne Nachfrist)
Antragseinreichung (= Senden des Antrages)/Bekanntgabe von Antragsdaten
31. Dezember 2022Beilage MFA-Angaben – ÖPUL-Maßnahmenantrag
17. April 2023
  • Beilage MFA-Angaben – Antrag auf Direktzahlungen
  • Beilage MFA-Angaben – Antrag auf Ausgleichszulage
  • Beilage MFA-Angaben – Anzahl der Bio-Bienenstöcke im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“
  • Beilage Feldstücksliste – Lage, Ausmaß und Schlagnutzung der Flächen und Landschaftselemente einschließlich allfälliger Codes und weiterer Angaben
  • Beilage Tierliste
  • Beilage Tierwohl Weide-/Stallhaltung im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme „Tierwohl – Weide“, „Tierwohl – Stallhaltung Rinder“ und „Tierwohl – Schweinehaltung“
  • Beilage Gefährdete Nutztierrassen im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“
17. Juli 2023
  • Beilage Alm-/Gemeinschaftsweide Almauftriebsliste
  • RinderNET Alm-/Weidemeldung Rinder
31. August 2023Beilage Feldstücksliste – Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 1 bis 3 im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“
30. September 2023Beilage Feldstücksliste – Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 4 bis 7 im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“
30. November 2023Beilage MFA-Angaben – Bodennah ausgebrachte beziehungsweise separierte Güllemenge im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“

 

Bis spätestens am 15. Juli 2023 sind Änderungen der Schlagnutzungsart im Mehrfachantrag 2023 zulässig und prämienfähig, sofern die Antragstellerin oder der Antragsteller noch nicht auf einen Verstoß hingewiesen wurde, eine Vor-Ort-Kontrolle am Betrieb angekündigt wurde oder einen Verstoß festgestellt hat. Eine Nachbeantragung von Codes, die mit einer Prämienausweitung verbunden sind, ist nicht möglich.

Einfache Antragstellung

Die Beantragung des Mehrfachantrages erfolgt entweder durch die Antragstellerin oder den Antragsteller selbst unter www.eama.at im Register „Flächen“ oder durch Inanspruchnahme der Landwirtschaftskammer als Dienstleister für die elektronische Antragsabgabe.

Nach dem Absenden des Mehrfachantrages erhält die Antragstellerin oder der Antragsteller eine Meldung, die das erfolgreiche Absenden mit Datum und Uhrzeit bestätigt. Sämtliche antragsrelevanten Dokumente werden im elektronischen Archiv (eArchiv) gespeichert und sind jederzeit abrufbar. Es wird empfohlen, die Antragstellung rechtzeitig (einige Tage) vor dem letztmöglichen Abgabetermin abzuschließen.

Einstieg und Antragstellung mit der Handy-Signatur 

Das Absenden des Mehrfachantrages 2023 ist nur mehr mittels Handy-Signatur möglich. Vorbereitungsarbeiten zum Mehrfachantrag 2023, wie zum Beispiel das Aufrufen von Vorjahresdaten, GVE-Rechner, Abrechnungsreports, Digitalisieren von Schlägen/Feldstücken, Schlagnutzungsangaben etc. können jedoch weiterhin mittels PIN-Code auf www.eama.at durchgeführt und auch gespeichert werden.

Landwirtschaftskammer schaltet Handy-Signatur frei

Um die digitale Unterschrift nutzen zu können, muss sie zuerst freigeschalten werden. Die Online-Freischaltung der Handy-Signatur ist auch direkt auf der Landwirtschaftskammer möglich. 

Mit der Handy-Signatur können jederzeit Verträge oder Online-Amtswege, wie FinanzOnline, Versicherungsdatenabfrage oder Pensionskonto im Internet rasch und rechtsgültig abgewickelt und digital unterschrieben werden.

Ebenso kann das Unternehmensserviceportal (USP) www.usp.gv.at mit zahlreichen E-Government-Anwendungen der Verwaltung, darunter die eZustellung (Mein Postkorb) für Bescheide und Mitteilungen der AMA oder dem RinderNET, genutzt werden.

Alle weiteren möglichen Registrierungsstellen sind auf www.handy-signatur.at aufgelistet. Nähere Informationen zur Handy-Signatur finden Sie auch in den Fragen und Antworten.

Weitere Informationen

Für Informationen zu den einzelnen Fördermaßnahmen wie ÖPUL, Direktzahlungen und der Ausgleichszulage stehen die fachbezogenen Merkblätter unter www.ama.at/formulare-merkblaetter zur Verfügung.

Für den Mehrfachantrag 2023 wurde zudem ein Merkblatt mit fachlichen Informationen rund um die Antragstellung, Erläuterungen von Fachbegriffen, Terminen etc. erstellt. Dieses ist ebenso wie das Handbuch zur elektronischen Antragstellung mit Hinweisen zur Programmbedienung sowie Videoanleitungen online unter www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag/merkblaetter abrufbar. Sollten bei der Erfassung Probleme auftreten, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMA unter der Telefonnummer 050 3151 99 und der E-Mail-Adresse einstiegshilfe@ama.gv.at gerne zur Verfügung.