Hauptauszahlung 2022 - in Summe rund 1,3 Mrd. EUR

20.12.2022

Am 21. Dezember werden für das Antragsjahr 2022 die Direktzahlungen zu 100 % angewiesen. Beim Österreichischen Agrarumweltprogramm und der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete für das Antragsjahr 2022 kommt es zur Überweisung von 75 % der voraussichtlichen Zahlungen. Zudem werden bei diesem Auszahlungstermin auch Nachberechnungen der Vorjahre berücksichtigt.

DI Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA: „Mit rund 1,3 Mrd. EUR wird der Großteil der Gelder für die erbrachten Leistungen im Rahmen der Antragstellung 2022 für das Österreichische Umweltprogramm, die Ausgleichszulage und die Direktzahlungen noch vor Weihnachten überwiesen. Um die Bäuerinnen und Bauern angesichts der gestiegenen Betriebsmittelkosten zu entlasten, hat das Landwirtschaftsministerium ein 110 Mio. Euro Versorgungssicherungspaket geschnürt. Der entsprechende Versorgungssicherungsbeitrag wird den bäuerlichen Familien nun ebenfalls ausgezahlt - und das unbürokratisch ohne zusätzliche Antragstellung“.

Österreichisches Umweltprogramm (ÖPUL) und Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AZ) 

Das ÖPUL 2015 und die Ausgleichszulage basieren auf dem Programm zur „Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020“. Um den Vorgaben der Europäischen Union zu entsprechen und dennoch eine Zahlung gewähren zu können, erfolgt für das Antragsjahr 2022, wie schon in den Vorjahren, eine Zahlung des voraussichtlich zu gewährenden Betrages in der Höhe von 75 % an alle ÖPUL- und AZ-Antragsteller. 

Der Auszahlungsbetrag für das Österreichische Umweltprogramm beträgt rund 329 Mio. EUR, für die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten rund 189 Mio. EUR. Die Restzahlung erfolgt voraussichtlich am 26. April 2023.

Zum Auszahlungstermin Dezember werden die Begrünungsvarianten der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ vom Sommer/Herbst 2021 in Höhe von 75 % ausbezahlt. Auch hier erfolgt die Restzahlung voraussichtlich am 26. April 2023.

Die beantragten Begrünungsvarianten vom Sommer/Herbst 2022 werden zu 75 % im April 2023 ausbezahlt. Die Restzahlung erfolgt voraussichtlich im Dezember 2023.

Direktzahlungen

Der österreichweite Auszahlungsbetrag beträgt rund 674,5 Mio. EUR. Die Direktzahlungen sind in die Einzelmaßnahmen Basisprämie, Greening-Zahlung, Zahlung für Junglandwirte, Kleinerzeugerregelung und Gekoppelte Stützung unterteilt.

52,2 Mio. EUR für Projektförderung

Am 21. Dezember 2022 erhalten 1.828 Betriebe im Rahmen der "Ländlichen Entwicklung - Projektförderung" rund 52,2 Mio. EUR. Ein großer Teil der Dezemberauszahlung  betrifft die Maßnahme "Investition in die landwirtschaftliche Erzeugung" mit einer Auszahlungssumme von rund 11,3 Mio. EUR. Die Auszahlung der „Ländlichen Entwicklung - Projektförderung" erfolgt monatlich. 

Informationen unter www.eama.at

Ab 21. Dezember 2022 kann unter www.eama.at im Register „Kundendaten“ der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos eingesehen werden. Die Auszahlungsmitteilungen beziehungsweise die Auszahlungsbescheide sind ab Mitte Jänner 2023 betriebsbezogen im Bereich „eArchiv“ einsehbar. Im ÖPUL-Abrechnungsreport im Register „Flächen“ kann von den ÖPUL-Betrieben ab 10. Jänner 2023 einfach nachvollzogen werden, welche Daten im Detail für die Berechnung herangezogen wurden und aus welchen Prämien sich die Auszahlung zusammensetzt.

Bescheid- und Mitteilungsversand

Die Bescheide und Mitteilungen zu den Abrechnungen werden am 10. Jänner 2023 versandt. Darin wird einzelbetrieblich genau erläutert, wie sich die jeweiligen Auszahlungsbeträge konkret zusammensetzen und errechnen. Wesentlich ist, dass die Frist für allfällige Beschwerden gegen Bescheide oder Einsprüche gegen Mitteilungen mit der Zustellung zu laufen beginnt. Nähere Informationen zu den Auszahlungsbeträgen können aus den einzelnen Merkblättern der AMA (insbesondere Prämienhöhen oder -auflagen im Detail) entnommen werden. Diese sind unter www.ama.at abrufbar.

Zusätzlich bietet die Agrarmarkt Austria eine Telefonhotline an beziehungsweise stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer gerne zur Verfügung.

  • Rufnummer der AMA-Telefonhotline: 050 3151 99