Antragstellung - Mehrfachantrag 2024
20.11.2023 Beantragung neuer ÖPUL-Maßnahmen bis 31.12.2023 möglichDie Einreichung des Mehrfachantrages 2024 ist bereits seit dem 2. November 2023 möglich. Bitte beachten Sie, dass das Absenden des Antrags nur mittels Handy-Signatur oder ID Austria (qualifizierte elektronische Signatur) erfolgen kann. Die Einreichfrist für den Mehrfachantrag 2024 endet am 15. April 2024.
Für die Beantragung neuer ÖPUL-Maßnahmen ist eine fristgerechte Einreichung bis zum 31. Dezember 2023 erforderlich.
Zur Vorbereitung auf die Antragstellung kann vor dem Einstieg in das INVEKOS-GIS eine Feldstücksliste für 2024 heruntergeladen und händisch befüllt werden. Aktuelle Unterlagen mit fachlichen Informationen und einem Leitfaden zur elektronischen Antragstellung sowie Videoanleitungen finden Sie unter www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag
Nutzen Sie auch das Beratungs- und Informationsangebot der Landwirtschaftskammer.
Sollten bei der Erfassung Probleme auftreten, wir helfen gerne:
- Telefonnummer: 050 3151 99
- E-Mailadresse: einstiegshilfe@ama.gv.at
Zeiträume für die Antragseinreichung
Bis spätestens am 31. Dezember 2023
- ÖPUL-Maßnahmenantrag für die Beantragung von neuen ÖPUL-Maßnahmen, die noch nicht im Vorjahr gültig beantragt wurden
Bis spätestens am 15. April 2024
- Antrag auf Direktzahlungen und Ausgleichszulage
- Lage, Ausmaß und Schlagnutzung der Flächen und Landschaftselemente einschließlich allfälliger Codes (Feldstücksliste)
- Tierliste
- Beilage „Tierwohl – Weide / Stallhaltung“
- Tierbeantragung für „Gefährdete Nutztierrassen“
- ÖPUL-Angaben wie z.B. Anzahl der Bio-Bienenstöcke und Verzicht auf Mähaufbereiter
- Referenzänderungsantrag
Bis spätestens am 15. Juli 2024
- Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste
Innerhalb von 14 Tagen nach dem Almauftrieb
- Alm-/Weidemeldung Rinder
Innerhalb von 7 Tagen nach dem Almauftrieb
- Beantragung von Schafen, Ziegen, Equiden und Neuweltkamelen
Bis spätestens am 31. August 2024
- Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 1 bis 3
Bis spätestens am 30. September 2024
- Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 4 bis 7
Bis spätestens am 30. November 2024
- Bodennah ausgebrachte beziehungsweise separierte Güllemenge
Ausschließliche Änderungen der Schlagnutzungsart sind auch nach dem 15. April noch möglich.