Antragstellung Zuckerrübe 2023 (zur Abfederung von erhöhten Aufwendungen zur Vorbeugung und im Falle eines massiven Derbrüsselkäferbefalls auf Zuckerrübenflächen) ist ab 28.04.2023 möglich

28.04.2023

Die Förderung wird von Bund und folgenden Bundesländern finanziert:

  • Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Wien

Rahmenbedingungen

  • Abgabe des Mehrfachantrags 2023
  • auf zumindest 1 ha Zuckerrübenflächen 2023 erfolgt die Anlage und der Betrieb von Pheromonfallen aufgrund des zu erwartenden massiven Befalls des Derbrüsselkäfers
  • es gibt vollständige Aufzeichnungen über die Anlage und den Betrieb der Pheromonfallen, sowie diesbezügliche Belege und Nachweise aus 2023, die auf den Namen der Förderwerberin oder des Förderwerbers lauten und einen eindeutigen Hinweis auf die Anzahl der bezogenen Pheromonfallen zulassen
  • die Gewährung der Förderung erfolgt unter den Voraussetzungen der de-minimis-Verordnung (EU) Nr. 1408/2013
  • die Auszahlung der Förderung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Sonderrichtlinie Zuckerrübe 2023

Die Beantragung ist ab sofort über www.eama.at möglich. 

Antragstellung mit Handy-Signatur

Die Antragstellung im Serviceportal www.eama.at ist nur möglich mit der Handy-Signatur. Voraussetzungen für die Beantragung sind eine AMA-Kundennummer oder eine LFBIS-Nummer der Statistik Austria. Bei allen registrierten Bewirtschaftern sind die Stammdaten zum Betrieb im EDV-System hinterlegt.

Weitere Informationen

Eine Ausfüllhilfe zur elektronischen Antragstellung steht online zur Verfügung.

  • Sollten beim Einstieg Probleme auftreten, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMA unter einstiegshilfe@ama.gv.at und
  • für fachliche Fragen unter az@ama.gv.at oder der AMA-Telefonhotline: 050 3151 99 (Bereich Ausgleichszulage) gerne zur Verfügung.