Hauptauszahlung 2023 - in Summe rund 1,1 Mrd. EUR

19.12.2023

Am 21. Dezember werden für das Antragsjahr 2023 die Direktzahlungen zu 100 % angewiesen. Beim Österreichischen Umweltprogramm und der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete kommt es zur Überweisung von 75 % der voraussichtlichen Zahlungen für das Antragsjahr 2023. Zudem werden bei diesem Auszahlungstermin auch Nachberechnungen der Vorjahre berücksichtigt. Basis für die Auszahlungen für das Antragsjahr 2023 ist der GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027. 

DI Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA: "Trotz der zahlreichen Veränderungen in der neuen Programmperiode und den damit einhergehenden Herausforderungen, sowie der Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen durch die AMA, bleibt Österreich eines der wenigen Länder in der Europäischen Union, in denen der Großteil der Fördermittel noch im laufenden Antragsjahr ausgezahlt wird."

Österreichisches Umweltprogramm (ÖPUL) und Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AZ) 

Um den Vorgaben der Europäischen Union zu entsprechen und dennoch eine Zahlung gewähren zu können, erfolgt für das Antragsjahr 2023 – wie schon in den Vorjahren – eine Zahlung in der Höhe von 75 % des voraussichtlich zu gewährenden Betrages für die ÖPUL- und AZ-Betriebe. Die Restzahlung erfolgt voraussichtlich im Juni 2024.

Der Auszahlungsbetrag für das Österreichische Umweltprogramm beträgt rund 349 Mio. EUR und für die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten rund 197,8 Mio. EUR. 

Für die in der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ im Mehrfachantrag 2023 beantragten Zwischenfruchtvarianten erfolgt im Dezember 2023 keine Auszahlung. Diese erfolgt voraussichtlich im Juni 2024 in voller Höhe.

Die Prämie für Landschaftselemente in den ÖPUL-Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ und „Biologische Wirtschaftsweise“ werden ebenfalls voraussichtlich im Juni 2024 ausbezahlt.

Zum Auszahlungstermin Dezember erfolgt außerdem die Restzahlung der noch fehlenden 25 % bei der ÖPUL 2015-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau - Sommer/Herbst 2022“ des Antragsjahres 2022. Hier werden rund 9,9 Mio. EUR nachbezahlt.

Direktzahlungen

Der österreichweite Auszahlungsbetrag beträgt rund 575 Mio. EUR. Die Auszahlung der Direktzahlungen erfolgt im Rahmen der Interventionen Basiszahlung für Heimgutflächen, Basiszahlung für Almweideflächen, Umverteilungszahlung, Zahlung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte und der Almauftriebsprämie.

Stromkostenzuschuss für energieintensive Bereiche

Im Rahmen der Gewährung des Stromkostenzuschusses für energieintensive Bereiche wurden rund 6.000 Anträge eingereicht. Diese Betriebe erhalten eine Gesamtauszahlung von rund 12,5 Mio. EUR.

Soforthilfemaßnahme für Erzeuger in den Agrarsektoren 2023

Im Zuge der Soforthilfemaßnahme für Erzeuger in den Agrarsektoren 2023 können rund 4,3 Mio EUR für Betriebe mit Bewirtschaftung von Ackerflächen bzw. Almweideflächen zur Auszahlung gebracht werden. Zusätzlich erfolgt eine Auszahlung von etwa 1,2 Mio. EUR an Putenmäster.

Zuckerrübe 2023

Im Rahmen der Sonderrichtlinie Zuckerrübe 2023 wurden für die Bundesländer Niederösterreich, Burgenland und Wien 593 Anträge gestellt. In Summe werden rund 770.800 EUR ausbezahlt. Die Finanzierung erfolgt aus Bundes- und Landesmitteln.

Arbeiten im Bundesministerium für Finanzen zur Auszahlung der Rückvergütung C02-Bepreisung im Laufen

Aufgrund der fehlenden beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission konnte die bezughabende Verordnung vom Bundesministerium für Finanzen noch nicht veröffentlicht werden. Daher ist eine Auszahlung im Dezember 2023 nicht möglich.

Berechnung des Agrarmarktingbeitrages über den MFA

Ausgehend von einer Kritik des Österreichischen Rechnungshofs und nach entsprechender Änderung des AMA-Gesetztes Ende 2022 hat die AMA eine neue Verordnung über die Aufbringung und Entrichtung von Beiträgen zur Förderung des Agrarmarketings (AMA-BeitragsV 2023) erlassen.  

Auf Grundlage der im MFA 2023 angegebenen Flächen werden in diesem Jahr sowohl die bisher schon bestehenden Agrarmarketingbeiträge für Obst- Gemüse, Speisekartoffeln und Gartenbauerzeugnisse sowie erstmals auch ein allgemeiner Beitrag für landwirtschaftliche Flächen unbürokratisch automatisch berechnet.

Mit dem Auszahlungstermin am 21. Dezember 2023 wird der errechnete Agrarmarketingbeitrag soweit wie möglich direkt mit Fördermaßnahmen gegenverrechnet. Das entsprechende Informationsschreiben, sowie eine Kontoinformation über möglicherweise noch offene Agrarmarketingbeiträge werden am 10. Jänner 2024 den Beitragspflichtigen versendet.

Informationen unter www.eama.at

Ab 21. Dezember 2023 kann unter www.eama.at im Register „Kundendaten“ der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos eingesehen werden. Die Auszahlungsmitteilungen und -bescheide sind ab Mitte Jänner 2024 betriebsbezogen im Bereich „eArchiv“ einsehbar. Detailliertere Informationen zur Berechnung der ÖPUL-Prämien werden zu einem späteren Zeitpunkt auch im Abrechnungsreport auf www.eama.at zur Verfügung stehen.

Bescheid- und Mitteilungsversand

Bescheide und Mitteilungen zu den Abrechnungen werden voraussichtlich am 10. Januar 2024 versandt. In diesen wird im Detail erläutert, wie sich die Auszahlungsbeträge zusammensetzen und berechnen.

Ein wesentlicher Aspekt ist, dass mit der Zustellung der Bescheide oder Mitteilungen die Frist für eventuelle Beschwerden oder Einsprüche beginnt. Die individuellen Merkblätter der AMA, insbesondere zu Prämienhöhen und -auflagen, bieten detaillierte Informationen zu den Auszahlungsbeträgen. Diese können unter www.ama.at abgerufen werden.

Zusätzlich bietet die Agrarmarkt Austria eine Telefonhotline an, beziehungsweise stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer gerne zur Verfügung.

  • Rufnummer der AMA-Telefonhotline: 050 3151 99