310 Mio. EUR für ÖPUL, Ausgleichszulage, Ländliche Entwicklung und Direktzahlungen

25.06.2024

Am 26 Juni 2024 erfolgen planmäßig die Zahlungen von rund 178 Mio. EUR für das Österreichische Agrarumweltprogramm ÖPUL 2023, rund 66 Mio. EUR für die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AZ) und rund 1,9 Mio. EUR für Direktzahlungen. 

Bereits am 21. Dezember 2023 fand die Hauptauszahlung für das ÖPUL, die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und die Direktzahlungen für das Antragsjahr 2023 statt. Für ÖPUL- und AZ-Betriebe erfolgte dabei eine Zahlung in der Höhe von 75 % des voraussichtlich zu gewährenden Betrages.

Die aktuellen Zahlungen resultieren hauptsächlich aus der Restzahlung von 25 % für das Antragsjahr 2023 für ÖPUL und AZ. Zusätzlich wird für ÖPUL die Prämie für punktförmige Landschaftselemente in den Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ und „Biologische Wirtschaftsweise“ sowie für die Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ vom Sommer/Herbst 2023 ausbezahlt. 

„In der neuen Förderperiode ÖPUL 2023 erfolgt die Prämienauszahlung für die Maßnahme 'Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau' so früh wie nie zuvor,“ informiert DI Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA.

Zusätzlich wurden diverse Korrekturen und Einsprüche in den Berechnungsergebnissen berücksichtigt. 

63 Mio. EUR für Projektförderung – 2 Mio. EUR Waldfonds

Am 26. Juni 2024 erhalten Betriebe im Rahmen der "Ländlichen Entwicklung - Projektförderung" rund 63 Mio. EUR. Ein großer Teil davon betrifft die Maßnahme "Investition in die landwirtschaftliche Erzeugung" mit einer Auszahlungssumme von rund 10 Mio. Weiters werden aus dem Waldfonds 2 Mio. EUR ausbezahlt.

Ebenso erfolgt eine Nachzahlung der 2. Stufe Stromkostenzuschuss-Landwirtschaft sowie die Nachzahlung der Soforthilfemaßnahme für die Agrarsektoren des Antragsjahres 2023 

Mitteilungen und Bescheide

Die Mitteilungen und Bescheide zu den Abrechnungen werden gleichzeitig mit der Auszahlung am 26. Juni 2024 versendet. Darin wird für jeden Betrieb detailliert erklärt, wie sich die jeweiligen Auszahlungsbeträge konkret zusammensetzen und errechnen. Wesentlich ist, dass für allfällige Beschwerden gegen Bescheide oder Einsprüche gegen Mitteilungen die Frist mit der Zustellung zu laufen beginnt. Nähere Informationen zu den Auszahlungsbeträgen, insbesondere zu Prämienhöhen oder -auflagen, können den Merkblättern der AMA entnommen werden.

Informationen unter www.eama.at

Die Auszahlungsbescheide und Mitteilungen sind zwei bis drei Tage nach dem Versand betriebsbezogen auf der Internetseite www.eama.at im Bereich "eArchiv" einsehbar. Ebenso kann im Register „Flächen“ der detaillierte ÖPUL 2023-Abrechnungsreport abgerufen beziehungsweise im Register „Kundendaten“ der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos eingesehen werden.

Für Fragen zur Auszahlung bietet die Agrarmarkt Austria eine Telefonhotline an, darüber hinaus stehen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftskammern für Auskünfte gerne zur Verfügung.

  • Rufnummer der AMA-Telefonhotline: 050 3151 99