Ausnahmeregelungen aufgrund der enormen Niederschläge

17.09.2024

Infolge der Extremwetterereignisse der vergangenen Tage wurden vielfach landwirtschaftliche Nutzflächen durch Hochwasser, Abschwemmung, Vermurung und Verschlämmung stark in Mitleidenschaft gezogen. Zusätzlich wurden durch Sturm Bäume und Feldkulturen geschädigt und neben Häusern und Höfen stehen auch Ställe unter Wasser. Dies hat vielfach Auswirkungen auf die beantragten Fördermaßnahmen. Grundsätzlich gibt es das Instrument der Meldung von „Höherer Gewalt“, wenn Förderverpflichtungen durch diese Ereignisse nicht (mehr) erfüllt werden können. Die Meldefrist dafür beträgt drei Wochen.

Zur Zeit werden die Auswirkungen auf die Fördermaßnahmen geprüft und die zuständigen Stellen arbeiten daran, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten schnellstmöglich eine unbürokratische Vorgangsweise festzulegen.

Konkrete weitere Informationen werden voraussichtlich im Laufe der Woche veröffentlicht.