Neues Passwort für Internetserviceportal eAMA ab 16.10.2024

16.10.2024

Ganz im Zeichen des Cybersicherheitsmonats Oktober und um die Sicherheit für das Internetserviceportal eAMA zu erhöhen, werden die Kriterien für das eAMA Passwort an die aktuellen Standards angepasst. 

Dazu wird ab Mittwoch, 16.10.2024 ab ca. 12:30 Uhr für alle Anwender eine verpflichtende Änderung des derzeit verwendeten PIN-Codes zu einem Passwort notwendig, um das Internetserviceportal weiter nutzen zu können.

Bei der ersten Anmeldung (eAMA, AMA-Apps oder AMA Partnerseiten) nach dem 16.10.2024 ab ca. 12:30 Uhr werden Sie automatisch dazu aufgefordert, ein neues, den erhöhten Sicherheitsstandards entsprechendes Passwort zu vergeben. Die einzuhaltenden Kriterien werden Ihnen direkt auf der Änderungsseite angezeigt. Dadurch wird bei der Erfassung Ihres neuen Passworts direkt sichtbar, welche Kriterien zu erfüllen sind. 

Das neue Passwort muss folgende Kriterien erfüllen: 

  • Mindestens einen Großbuchstabe.
  • Mindestens ein Kleinbuchstabe.
  • Mindestens eine Ziffer.
  • Die Länge muss zwischen 12 und 64 Zeichen sein.
  • Das neue Passwort darf nur gültige Zeichen enthalten.

Außerdem bitten wir Sie auch auf den richtigen Umgang mit Passwörtern zu achten - nähere Informationen dazu unter https://www.onlinesicherheit.gv.at/Services/News/Kennwortsicherheit--Der-richtige-Umgang-mit-Passwörtern-.html.

Eine weitere Neuerung ist, dass nach der Umstellung im Fall einer juristischen Vertretung (z. B. Sachwalterschaft, freiwillige Vertretung) für den Bewirtschafter und dessen Vertreter eine Anmeldung ausschließlich mit ID Austria möglich ist. 

Für weitere Informationen stehen Ihnen die FAQs zum eAMA Login (ID Austria und eAMA Passwort) und die AMA Hotline telefonisch unter 050 3151 99 oder per E-Mail unter einstiegshilfe@ama.gv.at zur Verfügung.