Start der Antragstellung für den Mehrfachantrag 2025
04.11.2024 Neue ÖPUL-Maßnahmen bis Jahresende beantragenDie Einreichung des Mehrfachantrages 2025 (MFA) ist bereits seit 1. November 2024 möglich. Das Absenden des Antrags kann ausschließlich mittels ID Austria (qualifizierte elektronische Signatur) unter www.eama.at durchgeführt werden.
Der MFA 2025 ist in dieser Programmperiode die letzte Möglichkeit, neue mehrjährige ÖPUL-Maßnahmen und mehrjährige Zuschläge zu beantragen. Gültige, bereits im MFA 2023 oder 2024 beantragte ÖPUL-Maßnahmen verlängern sich automatisch. Maßnahmen, die nicht gültig zustande kamen, aber weiterhin beantragt werden sollen, müssen erneut angemeldet werden.
Mit der zweiten Änderung des GAP-Strategieplans werden im Rahmen des „Impulsprogramms für die Landwirtschaft“ Prämienerhöhungen von zumindest acht Prozent bei fast allen ÖPUL-Maßnahmen ab dem Antragsjahr 2024 umgesetzt. Mit der ÖPUL-Änderung werden auch neue Maßnahmen und optionale Zuschläge eingeführt, die im Mehrfachantrag 2025 beantragt werden können oder automatisch gewährt werden, wenn die Teilnahmekriterien vorliegen. Genauere Informationen zu den Neuerungen bei den ÖPUL-Maßnahmen sind unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aktuelle-informationen/2024/hoehere-praemien-und-neuerungen-bei-oepul-massnahmen zu finden.
Zur optimalen Vorbereitung auf die Antragstellung steht eine Feldstücksliste für 2025 zum Download im INVEKOS-GIS zur Verfügung, die vorab händisch ausgefüllt werden kann.
Zeiträume für die Antragseinreichung (es gibt keine Nachfristen):
Bis spätestens am 31. Dezember 2024
- ÖPUL-Maßnahmenantrag für die Beantragung von neuen ÖPUL-Maßnahmen und -Optionen, die noch nicht gültig beantragt wurden
Bis spätestens am 15. April 2025
- Antrag auf Direktzahlungen und Ausgleichszulage
- Lage, Ausmaß und Schlagnutzung der Flächen und Landschaftselemente einschließlich allfälliger Codes (Feldstücksliste)
- Tierliste
- Beilage „Tierwohl – Weide / Stallhaltung“
- Tierbeantragung für „Gefährdete Nutztierrassen“
- ÖPUL-Angaben wie z. B. Anzahl der Bio-Bienenstöcke und Verzicht auf Mähaufbereiter
- Referenzänderungsantrag
Bis spätestens am 15. Juli 2025
- Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste
Innerhalb von 14 Tagen nach dem Almauftrieb
- Alm-/Weidemeldung Rinder
Innerhalb von 7 Tagen nach dem Almauftrieb
- Beantragung von Schafen, Ziegen, Equiden und Neuweltkamelen
Bis spätestens am 31. August 2025
- Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 1 bis 3
Bis spätestens am 30. September 2025
- Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 4 bis 7
Bis spätestens am 30. November 2025
- Bodennah ausgebrachte beziehungsweise separierte Güllemenge
Ausschließliche Änderungen der Schlagnutzungsart sind auch nach dem 15. April noch möglich.
Ein aktuelles Merkblatt und Handbücher für die elektronische Antragstellung, ergänzt durch hilfreiche Videoanleitungen, stehen unter www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag zur Verfügung.
Zur weitergehenden und individuellen Unterstützung bietet die Landwirtschaftskammer ein umfassendes Beratungs- und Informationsangebot an.
Sollten bei der Erfassung Probleme auftreten, wir unterstützen gerne:
- Telefonnummer: 050 3151 99
- E-Mail-Adresse: einstiegshilfe@ama.gv.at