Fragen und Antworten zur Auszahlung im Dezember 2017

Wann erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlung für das Antragsjahr 2017 erfolgt mit Fälligkeit 20. Dezember 2017.

Was wird ausbezahlt?

Für das Antragsjahr 2017 wird bei den Direktzahlungen bei Betrieben mit abgeschlossener Vor-Ort-Kontrolle 100%, bei ÖPUL und AZ werden 75% des voraussichtlichen Endergebnisses ausbezahlt. Zudem werden auch Nachberechnungen für die Vorjahre durchgeführt (z. B. Nachzahlungen aufgrund eingearbeiteter Beschwerden, Rückforderungen aufgrund eingearbeiteter Vor-Ort-Kontrollergebnisse). Auch die optionalen Top-Ups der Bundesländer bei der AZ (Kärnten, Oberösterreich und Vorarlberg) und für ÖPUL (Vorarlberg) werden zu 75% ausgezahlt.

Wer bekommt eine Auszahlung?

Die Auszahlung erfolgt an jene Betriebe, die fristgerecht im Frühjahr 2017 einen Mehrfachantrag Flächen – im Falle von ÖPUL zusätzlich auch einen gültigen Herbstantrag 2014, 2015 oder 2016 – gestellt und die jeweiligen Voraussetzungen für den Erhalt von Zahlungen erfüllt haben. Betriebe mit noch nicht abgeschlossener bzw. noch nicht eingearbeiteter Vor-Ort-Kontrolle erhalten im Zuge der Auszahlung im Dezember 2017 nur die ÖPUL- und AZ-Zahlungen, die Direktzahlungen können bei diesen Betrieben erst mit April 2018 ausbezahlt werden.

Welche Beträge werden insgesamt im Dezember 2017 ausgezahlt?

Der Auszahlungsbetrag für das Antragsjahr 2017 beträgt rund 1,2 Milliarden Euro, davon 668,9 Mio. Euro Direktzahlungen, 196 Mio. Euro Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und rund 328,2 Mio. Euro Leistungsabgeltungen im Rahmen des Agrarumweltprogramms ÖPUL. Die Auszahlung der Direktzahlungen für Betriebe mit noch nicht abgeschlossener bzw. noch nicht eingearbeiteter VOK bzw. die 25% Restzahlung für ÖPUL und AZ erfolgt voraussichtlich am 26. April 2018.

Welche ÖPUL-Maßnahmen werden ausgezahlt?

Es wurden grundsätzlich alle beantragten Maßnahmen berechnet und die diesbezüglichen Beträge gelangen auch zur Auszahlung. Aufgrund einer Programmerweiterung werden für 2017 erstmals Prämien für das „Pilotprojekt Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien“, für „Vorbeugender Grundwasserschutz auf Grünlandflächen in Oberösterreich“, für „Naturschutzfachlich wertvolle Pflegeflächen“ und für „Tierschutz – Stallhaltung“ gewährt. Die Maßnahme „Wasserrahmenrichtlinie – Landwirtschaft“ sowie die Prämienerhöhung bei den Landschaftselementen sind erst ab 2018 gültig und gelangen erst mit der Berechnung des Antragsjahres 2018 zur Auszahlung.

Wann erfolgt der Bescheid-Versand?

Die Bescheide (Direktzahlungen) bzw. Mitteilungen (ÖPUL und AZ) werden am 12. Jänner 2018 (Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich und Wien) sowie am 17. Jänner 2018 (Vorarlberg, Tirol, Kärnten, Steiermark, Salzburg) versandt. Auch Betriebe, die aufgrund einer noch nicht eingearbeiteten Vor-Ort-Kontrolle keine Direktzahlungen erhalten, bekommen eine schriftliche Mitteilung durch die AMA.

Was kann auf www.eama.at eingesehen werden?

Die Auszahlungsbescheide bzw. Mitteilungen sind ab 12. Jänner 2018 betriebsbezogen auf der Internetseite www.eama.at im Bereich „ePostkasten“ einsehbar. Ebenso kann der detaillierte ÖPUL-Abrechnungsreport abgerufen werden. Bereits ab 20. Dezember 2017 kann im Bereich „Konto“ der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos eingesehen werden.

Welche rechtlichen Mittel stehen bei Einwänden gegen die Abrechnung zur Verfügung?

Einwände gegen Bescheide/Mitteilungen können bei der AMA eingebracht werden. Details zu Fristen und die zuständigen Stellen sind auf den Bescheiden / Mitteilungen angegeben. Einwände können unter www.eama.at auch online erfasst werden.
Wer kann mir bei Fragen zur Auszahlung weiterhelfen?

Für Fragen zur Auszahlung steht unter anderem ein Hotlineservice der AMA zur Verfügung (Direktzahlungen 01/333 7116, AZ 01/337 59, ÖPUL 01/331 29). Es wird empfohlen, den Erhalt des Bescheides/der Mitteilung abzuwarten, um die errechneten Beträge nachvollziehen zu können. Bei Fragen zur Auszahlung kann auch die Landwirtschaftskammer weiterhelfen.