Stichtag für die Erstberechnung und Prämienbetrag je Hektar bzw. je RGVE für Fördermaßnahmen der Direktzahlungen 2023
18.12.2023Gemäß § 21 Abs. 11 GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung, BGBl. II Nr. 403/2022 in der geltenden Fassung (GSP-AV), ist auf der Homepage der AMA bis 31.12.2023 für die Fördermaßnahmen der Direktzahlungen gemäß den §§ 8a, 8b, 8c und 8d MOG 2021 (bei der Almauftriebsprämie getrennt nach Rindern, Mutterschafen und Mutterziegen) Folgendes zu veröffentlichen:
- Bekanntgabe des Stichtages für diese Fördermaßnahmen der Direktzahlungen, an dem die zu Grunde zu legenden Flächen bzw. die zu Grunde zu legenden Tiere für die Erstberechnung einbezogen werden;
- Bekanntgabe des Prämienbetrages je Hektar bzw. je RGVE (Einheitsbetrag) für diese Fördermaßnahmen der Direktzahlungen.
Flächenbezogene Direktzahlungen
Fördermaßnahme | Stichtag | Prämienbetrag je Hektar |
---|---|---|
Basiszahlung für Heimgutflächen | 13.10.2023 | 208,57 |
Basiszahlung für Almweideflächen | 13.10.2023 | 37,94 |
Umverteilungszahlung Stufe 1 | 13.10.2023 | 44,76 |
Umverteilungszahlung Stufe 2 | 13.10.2023 | 22,38 |
Zahlung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte | 13.10.2023 | 67,40 |
Tierbezogene Direktzahlungen
Fördermaßnahme | Stichtag | Prämienbetrag je RGVE |
---|---|---|
Almauftriebsprämie für Kühe | 24.10.2023 | 97,56 |
Almauftriebsprämie für Rinder, ausgenommen Kühe | 24.10.2023 | 48,78 |
Almauftriebsprämie für Mutterschafe und Mutterziegen | 24.10.2023 | 97,56 |
An den angegebenen Stichtagen wurden die österreichweit zugrunde gelegten beantragten förderfähigen Flächen bzw. die zugrunde gelegten beantragten förderfähigen Tiere im Zuge der Erstberechnung für die Festsetzung des Prämienbetrages je Hektar bzw. je RGVE einbezogen (§ 21 Abs. 6 Z. 1 GSP-AV).
Das für Österreich für die jeweilige Fördermaßnahme der Direktzahlungen zur Verfügung stehende EU-Mittelvolumen ist durch diese Anzahl zu dividieren und der sich daraus ergebende Prämienbetrag je Hektar bzw. je RGVE wird ohne Rundung auf zwei Kommastellen festgesetzt (§ 21 Abs. 10 GSP-AV).
Diese Veröffentlichung wurde auch im Verlautbarungsblatt der AMA (Teil II: Marktordnungen) vom 18.12.2023, 2. Stück, bekannt gemacht (Verlautbarung Nr. 9).
Dieses Verlautbarungsblatt kann unter „Fachliche Informationen“, dann weiter auf „Verlautbarungen“ und „Aktuelle Verlautbarung Marktordnungen“ abgerufen werden.