Eier und Geflügel

Allgemein

Gemäß Agrarmarkttransparenzverordnung sind Schlachthöfe, Zerlegebetriebe und Packstellen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, wöchentliche Preismeldungen an die Agrarmarkt Austria zu übermitteln.

Aus diesen Daten werden gewichtete Durchschnittspreise errechnet, die an die EU-Kommission und das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft gemeldet werden. Zudem erfolgt eine Veröffentlichung unter Marktinformation – Eier und Geflügel.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen