Zucker
Allgemein
Nach dem Auslaufen der EU-Zuckerquotenregelung wurden folgende Regelungen für den Zuckersektor ab 01. Oktober 2017 neu festgelegt:
- eine umfassende Regelung für Branchenvereinbarungen
- die Möglichkeit einer Beihilfe für die private Lagerhaltung
- die Anwendung von Marktstörungsklauseln
- eine Marktinformationsregelung (aufgrund der Verordnung (EU) 2017/1185) die im Wesentlichen folgende Punkte beinhaltet:
- Erhebung der Zucker- und Isoglucoseerzeugung
- Feststellung der Zucker- und Isoglucosebestände
- ein Informationssystem für Zucker- und Zuckerrübenpreise
- eine Einfuhrregelung für Präferenzeinfuhren aufgrund von Handelsabkommen
- eine Zollregelung für Zuckereinfuhren aus anderen Ursprungsländern, als den vorgenannten Handelsabkommen (die Aus- und Einfuhr von Zucker, außerhalb von Handelsabkommen ist ab 01. Oktober 2017 OHNE Lizenzen möglich)