Zucker

Allgemein

Nach dem Auslaufen der EU-Zuckerquotenregelung wurden folgende Regelungen für den Zuckersektor ab 01. Oktober 2017 neu festgelegt:

  • eine umfassende Regelung für Branchenvereinbarungen
  • die Möglichkeit einer Beihilfe für die private Lagerhaltung
  • die Anwendung von Marktstörungsklauseln
  • eine Marktinformationsregelung (aufgrund der Verordnung (EU) 2017/1185) die im Wesentlichen folgende Punkte beinhaltet:
    • Erhebung der Zucker- und Isoglucoseerzeugung
    • Feststellung der Zucker- und Isoglucosebestände
    • ein Informationssystem für Zucker- und Zuckerrübenpreise
    • eine Einfuhrregelung für Präferenzeinfuhren aufgrund von Handelsabkommen
    • eine Zollregelung für Zuckereinfuhren aus anderen Ursprungsländern, als den vorgenannten Handelsabkommen (die Aus- und Einfuhr von Zucker, außerhalb von Handelsabkommen ist ab 01. Oktober 2017 OHNE Lizenzen möglich)

Weiterführende Information