Düngemittel

Allgemein

Aufgrund der Verordnung des Verwaltungsrates der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria betreffend, der Meldepflicht des Düngemittelhandels sind Unternehmen, welche erstmalig im Inland Düngemittel in Verkehr bringen meldepflichtig. Sie sind verpflichtet ihre Aufzeichnungen über ihre diesbezüglichen Lager und Umsätze zu führen und pro Quartal der Agrarmarkt Austria zu melden.

Diese Meldungen sind Grundlage für die von der AMA an die EU Kommission zu übermittelnden Unterlagen. Auf Grund dieser Daten werden diverse Statistiken in den unterschiedlichsten Institutionen (Europäische Kommission, Statistik Austria, Umweltbundesamt, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, usw.) erstellt um in weiterer Folge betreffende Maßnahmen zu setzen. Außerdem erfolgt eine Veröffentlichung unter Marktinformation - Getreide und Ölsaaten.