Hopfen

Allgemein

Die gemeinsame Marktordnung  Verordnung (EG) Nr. 1308/2013  enthält die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für den Hopfensektor.

Die Zertifizierung ist das wesentliche Element innerhalb der gemeinsamen Marktordnung und wird mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/601 und der Delegierten Verordnung (EU) 2024/602 geregelt. Ziel der Zertifizierung ist die Einhaltung bestimmter Mindestqualitätsanforderungen für die entsprechende Vermarktungsstufe. Die Agrarmarkt Austria ist zur Zertifizierung ermächtigt und autorisiert fachkundige Organe für die Abwicklung der Zertifizierung.

Ab dem 01.08.2024 gibt es neben der verpflichtenden Zertifizierung von Hopfen und Hopfenerzeugnissen, die Möglichkeit eine freiwillige Zertifizierung zu beantragen. Weitere Information zu der freiwilligen Zertifizierung von Hopfen finden Sie untenstehend.

Freiwillige Zertifizierung 

Für die von der Zertifizierungspflicht ausgenommenen Mengen gemäß Art. 5 VO (EU) 2024/602 kann bei der AMA mittels Formular "Antrag zur freiwilligen Zertifizierung" um eine freiwillige Zertifizierung von Hopfen und Hopfenerzeugnissen angesucht werden. Die Kosten für nicht verpflichtend vorzunehmende Zertifizierungen werden nicht von der Agrarmarkt Austria übernommen und sind von der/dem antragsstellenden Person/ antragsstellendem Unternehmen selbst zu tragen.