Herbstantrag 2020: „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ und „Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip-Till)“

08.10.2020 Die Frist zur Einreichung des Online-Herbstantrages 2020 zur Verlängerung der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ endet am 15. Oktober 2020

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ müssen den Herbstantrag 2020 elektronisch bis spätestens am Donnerstag, den 15. Oktober 2020 einreichen und begrünte Flächen mit entsprechenden Begrünungsvarianten beantragen. Da bei fast allen Betrieben die Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ heuer ausgelaufen ist, muss zusätzlich zur Beantragung der Begrünungsvarianten im Herbstantrag 2020 unbedingt auch die aktive Verlängerung der Maßnahme vorgenommen werden, um eine Prämienauszahlung im Verlängerungsjahr 2021 sicherzustellen. Begrünungen nach Variante 6 können noch bis zum 15. Oktober 2020 angelegt werden.

          Zum Abgabetermin 15. Oktober 2020 gibt es keine Nachfrist.

Die Einreichung des Online-Herbstantrages 2020 ist ausschließlich über www.eama.at möglich.

Es besteht keine Verpflichtung zur Verlängerung von auslaufenden Maßnahmen. Betriebe, die keine Begrünung mehr durchführen wollen, dürfen keinen Verlängerungsantrag stellen. Alle anderen Maßnahmen können noch bis 15. Dezember 2020 verlängert werden.

Betriebe, die auch an der Maßnahme „Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip-Till)“ teilnehmen, müssen beim Herbstantrag 2020 Folgendes beachten:

 
  • Der Anbau aller „erosionsgefährdeten Kulturen“ muss im Anschluss an die gemäß den Begrünungsvarianten 4, 5 oder 6 angelegte Begrünung entweder mittels Mulch- oder Direktsaat oder mittels Strip-Till-Verfahren erfolgen. Dies erfordert die zusätzliche Beantragung von „MZ“ auf den betroffenen Begrünungsflächen.
  • Wenn am Betrieb keine Begrünung gemäß den Varianten 4, 5 oder 6 beantragt wird oder nach den Varianten 4, 5 oder 6 keine „erosionsgefährdete Kultur“ angebaut wird, muss kein „MZ“ am Betrieb beantragt werden. Die Maßnahme bleibt trotzdem am Betrieb aufrecht, wenn sie verlängert wird.
  • Die Beantragung von MZ-Flächen ist im Herbstantrag 2020 noch bis spätestens am Dienstag, den 15. Dezember 2020 möglich. Sinnvollerweise wird jedoch MZ gleichzeitig mit der Begrünungsbeantragung angegeben.
  • Die Maßnahme „Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip-Till)“ muss ebenfalls im Herbstantrag 2020 für das Antragsjahr 2021 verlängert werden, um eine Prämiengewährung bzw. gültige Teilnahme an der Maßnahme im Verlängerungsjahr 2021 zu erreichen.

Die Antragstellung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Übergangsbestimmungen für 2021. Weitere Informationen dazu sind unter https://www.ama.at/Allgemein/Presse/Presse-2020/OePUL-Herbstantrag-2020 zu finden.

Als Hilfestellung für die Erfassung des Online-Herbstantrags 2020 steht auf www.ama.at/Fachliche-Informationen/Herbstantrag/Handbuecher-Online-Antrag ein Leitfaden zur Verfügung. Detaillierte fachliche Informationen zur Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ sowie zur Maßnahme „Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip-Till)“ inklusive Auflistung der als erosionsgefährdet eingestuften Kulturen sind im jeweiligen Maßnahmenerläuterungsblatt unter www.ama.at/Fachliche-Informationen/Oepul/Formulare-Merkblaetter zu finden.