Hinweise zu Rindern bei den Maßnahmen „Tierschutz – Weide“ und „Tierschutz – Stallhaltung“

02.04.2020 Aufzeichnungen sind zu führen – Meldung über www.eama.at erforderlich, falls Teilnahmebedingungen nicht eingehalten werden können

Die Teilnahme an der Maßnahme „Tierschutz – Weide“ ist bei Rindern mit folgenden drei Kategorien möglich:

  • Weibliche Rinder ab 2 Jahre, Kühe und Kalbinnen
  • Weibliche Rinder ab ½ Jahr bis unter 2 Jahre
  • Männliche Rinder ab ½ Jahr, ausgenommen Zuchtstiere

An der Maßnahme „Tierschutz – Stallhaltung“ kann mit Rindern der Kategorie „Männliche Rinder ab ½ Jahr, ausgenommen Zuchtstiere“ teilgenommen werden.

Rinder werden automatisch aus der Rinderdatenbank übernommen

Die prämienfähigen weiblichen und männlichen Rinder werden aus der Rinderdatenbank automatisch ermittelt und müssen nicht gesondert beantragt werden.

Eine ohrmarkenbezogene Erfassung in den dafür vorgesehenen Eingabefeldern des Mehrfachantrages-Flächen ist allerdings für jene weiblichen und männlichen Rinder erforderlich, die nicht prämienfähig sind. Das betrifft folgende Tiere:

  • Weidehaltung und Stallhaltung: Die am Betrieb zur Zucht eingesetzten Zuchtstiere, da diese generell von der Maßnahmenverpflichtung und Prämiengewährung ausgenommen sind.
  • Weidehaltung: Weibliche und männliche Rinder in den jeweiligen Kategorien, bei denen die Mindestweidedauer von 120 Tagen nicht eingehalten werden kann.
  • Stallhaltung: Männliche Rinder, welche die Bedingungen der Stallhaltung nicht erfüllen.

Meldefristen

Stellt sich im Jahresverlauf 2020 heraus, dass zusätzlich zu den bei der Ersterfassung abgemeldeten Tiere weitere Rinder die Teilnahmebedingungen von 120 Mindestweidetagen bzw. der Stallhaltung nicht erfüllen und daher nicht prämienfähig sind, ist eine Meldefrist von 10 Tagen nach Bekanntwerden des Umstands zu beachten. Die Meldung an die AMA ist ausschließlich online über www.eama.at als Korrektur zum Mehrfachantrag-Flächen möglich und kann bis Ende des Jahres durchgeführt werden.

Aufzeichnungspflichten bei Tierschutz – Weide

In jedem Teilnahmejahr sind tagaktuelle und genaue Aufzeichnungen über die Weidehaltung von Rindern zu führen, diese werden im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen überprüft.

Eine Aufzeichnungsvorlage (Weideblatt) ist unter https://www.ama.at/Fachliche-Informationen/Oepul/Formulare-Merkblaetter#5208 zu finden. Dieses Weideblatt muss nicht zwingend verwendet werden. Es können auch formlose oder EDV-geführte Aufzeichnungen oder beispielsweise von der Landwirtschaftskammer zur Verfügung gestellte Vorlagen verwendet werden. Wichtig ist, dass die Dokumentation im Weideblatt alle erforderlichen Angaben enthält. Dazu zählen:

  • Anzahl der Weidetiere in der jeweiligen Tierkategorie
  • Weidebeginn
  • Weideende (Summe der Weidetage)
  • Weideort (Feldstück bei Heimweiden und Angaben zu Fremdweiden bzw. Almen)
  • tageweise Hinderungs- und Unterbrechungsgründe (z.B. Witterungsextreme, Krankheit, Brunft, Geburt etc.)

Ein Weidetag muss den wesentlichen Teil eines Tages umfassen. Die Ernährung der Tiere während der Weideperiode hat hauptsächlich über die Beweidung zu erfolgen. Bei Auftrieben auf Almen und Gemeinschaftsweiden ist in den Aufzeichnungen zusätzlich die jeweilige Betriebsnummer anzugeben, die alleinige Alm/Weidemeldung Rinder ist nicht ausreichend.

Vorsicht ist geboten, wenn Tiere innerhalb der Weideperiode in eine andere Alterskategorie wachsen. Diese Tiere nehmen automatisch, sofern sie nicht abgemeldet werden, an der Maßnahme in der jeweiligen Kategorie teil. Dementsprechend ist sicherzustellen, dass die Bedingungen für die „neuen“ Tiere in der jeweiligen Kategorie eingehalten werden und die Aufzeichnungen entsprechend erfolgen. Wenn das in die jeweilige Kategorie hineinwachsende Tier dadurch die 120 Tage nicht erreicht, ist keine gesonderte Meldung an die AMA erforderlich. Das betroffene Tier wird anteilsmäßig berücksichtigt.

Stallskizze und Belegungsplan bei Tierschutz – Stallhaltung

Die Teilnahme an der Maßnahme „Tierschutz – Stallhaltung“ erfordert eine Stallskizze sowie einen Belegungsplan für die Stallabteile. Dafür gibt es keine festgesetzte Formvorschrift. Im Idealfall werden die Stallskizze und der Belegungsplan in einem Dokument zusammengefasst. Für die Stallskizze bietet sich der Bauplan an. Der Belegungsplan ist für alle Abteile/Boxen zu führen, in denen Tiere stehen, mit denen an der Maßnahme teilgenommen wird. Wichtig ist, dass die maximal mögliche Anzahl an Tieren je Stallabteil angegeben wird. Diese berechnet sich aus der Buchtengröße laut Stallskizze und den Vorgaben zum Mindestplatzbedarf je Tier im Stallabteil.

Abmeldungen

Ist am Betrieb absehbar, dass mit einer oder mehreren Tierschutz-Kategorien die Förderungsverpflichtungen heuer nicht eingehalten werden können, so ist die betroffene Kategorie mittels Korrektur zu jenem Herbstantrag, in dem die Beantragung der Kategorie stattgefunden hat, abzumelden.

Weitere Informationen zu den Maßnahmen „Tierschutz – Weide“ und „Tierschutz – Stallhaltung“ sind im Merkblatt ÖPUL 2015 sowie in den jeweiligen Maßnahmenerläuterungsblättern unter www.ama.at/Fachliche-Informationen/Oepul/Formulare-Merkblaetter zu finden.