Korrekte Angaben in der Tierliste wichtig für Prämiengewährung
10.03.2020 Daten werden mit der Bundesanstalt Statistik Österreich abgeglichenAngaben im Mehrfachantrag-Flächen 2020
Vollständige und richtige Angaben in der Tierliste sind eine Voraussetzung, um unter anderem die korrekte Prämienberechnung bei den ÖPUL 2015-Tierschutzmaßnahmen zu gewährleisten. Beispielsweise ist für die Auszahlung von Schafen, Ziegen und Schweinen bei den Maßnahmen „Tierschutz – Weide“ und „Tierschutz – Stallhaltung“ neben den erforderlichen Angaben (in der Beilage „MFA-Angaben“ des Mehrfachantrages-Flächen) die korrekte Beantragung der jeweiligen Stückzahlen in den dafür vorgesehenen Positionen der Beilage „Tierliste“ erforderlich. In der Tierliste ist der Stückbestand der am Betrieb gehaltenen Tierkategorien jedenfalls zum Stichtag 1. April verpflichtend anzugeben. Angaben zum Jahresdurchschnitt sind dann erforderlich, wenn der Tierbestand im Jahresverlauf schwankt und dadurch vom Tierbestand zum Stichtag 1. April abweicht. Weicht der Tierbestand im Laufe des Jahres vom in der Tierliste angegebenen Stichtag bzw. Durchschnitt ab, ist eine Korrektur auf den tatsächlichen Durchschnittsbestand erforderlich.
Änderungen des Durchschnittstierbestands können als Korrektur zum Mehrfachantrag-Flächen bis 9. Juni 2020 eingereicht werden. Eine Erhöhung des Tierbestands kann nach dem 9. Juni 2020 nur mit entsprechenden Nachweisen (Pferdepass, Viehverkehrsschein…) genehmigt werden, nach dem Versand der Auszahlungsmitteilung ist das nicht mehr möglich. Korrekturen des Tierbestandes sind nach einer Vor-Ort-Kontrolle generell nicht mehr erlaubt.
Excel-Formular als Hilfestellung
Um die Berechnung des durchschnittlichen Jahrestierbestandes zu erleichtern, steht unter www.ama.at/Fachliche-Informationen/Oepul/Listen ein Excel-Formular zur Verfügung. Mit diesem lässt sich der durchschnittliche Bestand für ein Kalenderjahr (voraus-)berechnen. Mit dem Formular kann auch der Tierbestand des Vorjahres nachgerechnet werden, da hier bereits alle Daten vorliegen. Bei ähnlichen Verhältnissen kann dann das ermittelte Ergebnis für die Beantragung in der aktuellen Tierliste des Mehrfachantrages-Flächen herangezogen werden.
Bei Rindern sind keine Angaben in der Tierliste erforderlich, diese werden automatisch aus der in der AMA eingerichteten Rinderdatenbank entnommen. In den „MFA-Angaben“ des Mehrfachantrages-Flächen sind jedoch gegebenenfalls nicht förderfähige Tiere für die Tierschutzmaßnahmen einzutragen.
Datenabgleich zwischen AMA und Statistik gemäß rechtlicher Vorgabe
In der Bundesanstalt Statistik Österreich wird das Veterinärinformationssystem (VIS) geführt. In dieser Datenbank sind unter anderem alle Schaf-, Ziegen- und Schweine-Tierhalter und die meldepflichtigen Tierbewegungen registriert. Meldepflichtige Ereignisse gemäß der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 sind für diese Tierhalter Ab- und Zugang von lebenden Tieren, Schlachtungen etc. Verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der an das VIS gemeldeten Tierbewegungen ist der jeweilige Tierhalter. Die gespeicherten Tierinformationen können vom Tierhalter unter www.ovis.at eingesehen werden.
Die AMA muss gemäß Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 die Daten der Tierliste an das VIS melden. Im Gegenzug dazu muss gemäß Festlegung durch die Europäischen Kommission ein Abgleich der an das VIS gemeldeten Tierinformationen mit den AMA-Daten vorgenommen werden. Die AMA kann dadurch neben der Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen die Antragsangaben im Bereich der Tierschutzmaßnahmen bei Schafen, Ziegen und Schweinen plausibilisieren und nachprüfen. VIS-Daten werden auch für Vor-Ort-Kontrollen im Bereich der gekoppelten Stützung und der Cross Compliance verwendet. Auf die gewissenhafte Angabe und Meldung der Tierdaten ist daher besonders zu achten, um Förderungskürzungen zu vermeiden.