ÖPUL 2015 – Begrünungsvarianten 3 bis 6

23.09.2022 Beantragungsfrist endet am 30. September

Betriebe, die heuer an der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ teilnehmen, müssen mindestens 10 % ihrer Ackerfläche mit Zwischenfrüchten begrünen. Dafür stehen sechs verschiedene Varianten zur Verfügung, die sich insbesondere durch den Anlage- und Umbruchszeitpunkt unterscheiden. Alle Begrünungsvarianten müssen im Mehrfachantrag-Flächen 2022 beantragt werden, da es keinen Herbstantrag 2022 mehr gibt. Die Varianten 1 und 2 mussten bis spätestens 31. August 2022 bekannt gegeben werden. Für die Varianten 3 bis 6 endet die Beantragungsfrist am 30. September 2022. Zum spätesten Einreichtermin ist keine Nachfrist vorgesehen.

Ergeben sich Änderungen bei den beantragten Begrünungsvarianten, so können diese noch mittels Korrektur zum Mehrfachantrag-Flächen 2022 bis spätestens am 30. September durchgeführt werden. Es sind jegliche Änderungen möglich, auch die Neubeantragung von Begrünungsvarianten.

Achtung

Wurden beantragte Zwischenfrüchte nicht zeitgerecht angelegt, darf auf die umgehende Korrektur nicht vergessen werden! Vor-Ort-Kontrollen finden fortlaufend statt.